Steffi11xx
Hallo Frau Bader, Leider habe ich nirgendwo im Internet eine Antwort auf folgende Frage gefunden: Wie werden Urlaubstage berechnet, wenn ein vollzeitbeschäftigter Vater (mit z.B. 28 Urlaubstagen/Jahr) zwei Monate Elternzeit nimmt und Teilzeit arbeitet (z.B. 20 Stunden/ Woche an 5 Tagen mit jeweils 4 Arbeitsstunden)? Ich weiß, dass die Urlaubstage gleich bleiben, weil es sich immer noch um 5 Arbeitstage pro Woche handelt. Wenn man jedoch in diesen zwei Monaten Elternzeit auch Urlaubstage aus der Zeit der Vollzeitbeschäftigung nimmt (weil man in den zwei Monaten Elternzeit insgesamt 4 Wochen Urlaub nehmen möchte) wäre es doch ungerecht, wenn man für Urlaubstage, die sonst für einen 8Stunden-Tag berechnet wären, nur einen freien 4Std.-Tag bekommt, oder? Kann man dann halbe Urlaubstage rechnen oder gibt es eine andere Lösung? Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen, weil ich bald den Antrag auf Elternzeit und Teilzeit stellen muss.
Hallo, der EuGH hat erklärt, dass eine Kürzung nicht erlaubt ist.Die Lösung scheint also nunmehr darin bestehen, dass man zwar entsprechend der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes es bei der Anzahl der Urlaubswochen belässt; allerdings das Urlaubsentgelt entsprechend der Vergütung zahlt, wie sie im Zeitpunkt des Entstehens des Urlaubsansprüches bestand. Liebe Grüße NB
CKEL0410
Dann hat er auch 28 Tage da er jeden Tag arbeitet.
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