Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie viele Leermonate werden bei der Berechnung des 2. Elterngeldes angesetz?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Wie viele Leermonate werden bei der Berechnung des 2. Elterngeldes angesetz?

sihaya17

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich würde gerne herausfinden, mit wievielen "Leer- bzw. 0-Monaten" ich bei der Berechnung meines Elterngeldes für das 2. Kind rechnen muss. Der ET ist der 02.04.2016 - Beginn Mutterschutz 20.02.2016. Mein 1. Kind wurde am 13.06.14 geboren. Das Elterngeld für Kind 1 wurde vom 13.08.2014 bis12.06.2015 ausbezahlt Das Mutterschaftsgeld wurde vom 11.05. bis 17.08.2015 ausbezahlt Seit 09.2015 arbeite ich Teilzeit in Elternzeit Bisher konnte mir keiner sagen, ob ich mit 2 oder 3 Leermoanten rechnen muss bei der Berechnung des Elterngeldes für Kind 2. Nach meinem Verständnis zählen die vollen Erwerbseinkommen der 12 Monate vor Geburt des Kindes. D. h. für die Berechnung für Kind 2 würde ich Januar 2016 als 1. Monat ansetzen. Die Monate, in denen ich noch Eltern- bzw. Mutterschaftsgeld erhalten habe (Mai 2014-Juni 2015) würde ich komplett ausklammern. Somit würden nach meinem Verständnis lediglich 2 Monate (Juli und August 2015) als Leermonate ergeben. Oder muss ich damit rechnen, dass ein Monat zusätzlich bzw. anteilig abgezogen wird, weil mein Kind Mitte des Monats geboren ist (Juni 15 als 3. Leermonat), bzw. die letzte Elterngeldzahlung im Mai erfolgt ist? Außerdem wolle ich noch fragen, ob es bei Teilzeit tatsächlich einen Höchstsatz (Als Einkommen vor der Geburt werden höchstens 2.770 Euro berücksichtigt.) von 2770€ gibt, der als Berechnungsgrundlage für das Elterngeld herangezogen wird. Vorab schon herzlichen Dank für Ihre Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, es zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt ohne die Monate mit EG o MG Ausrechnen darf ich Ihnen das hier leider nicht Liebe Grüße NB


SumSum076

Beitrag melden

Zur Berechnung werden herangezogen: Jan 16 (1), Dez 15 bis Jul 15 (6) Apr 14 bis Dez 13 (5) Somit gibt die "Leermonate" Juli und August 2015. Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader, unsere Tochter ist im Juli 22 auf die Welt gekommen. Geplant sind 14 Monate Basis Elterngeld, die letzten vier Monate als ElterngeldPlus; beruflicher Wiedereinstieg dann 09/23. Ich wende mich nun mit der Frage nach der Höhe bzw der Berechnung des Elterngeldes für ein potentielles zweites Kind an Sie. Je nachdem, wann eine ...

Guten Tag Frau Bader, mein Kind kam in Februar 2021 zur Welt. Davor habe ich Vollzeit gearbeitet. Nach der Geburt habe ich 12 Monate Elterngeld bezogen. Da mein Antrag auf Teilzeit in Elternzeit abgelehnt wurde, beziehe ich ALG 1 und habe ein Kleingewerbe (Max. 160 € Einkünfte). Nun bin ich schwanger und erwarte im Juni 2023 ein Baby. Wie wird das ...

Mein Partner (Vater unserer gemeinsamen Tochter) geht erst 1 Jahr nach der Geburt in Elternzeit, also erst ab August 2023. Ist dann trotzdem die Berechnungsgrundlage die 12 Monate vor der Geburt oder könnte man auch die 12 Monate vor Beginn der Elternzeit nehmen?

Guten Tag, meine Frau ist mit unserem ersten Kind schwanger und Ich versuche mich ein wenig in die ganzen organisatorischen Themen einzuarbeiten. Bei der Berechnung des Elterngeldes finde Ich leider nichts zu unserem Spezialfall: - Die Geburt ist für den 15.07.2023 ausgerechnet - Meine Frau arbeitet als Erzieherin in der Tarifgruppe TvöD S8 ...

Sehr geehrte Frau Bader, vor der Geburt meines ersten Kindes habe ich ganz normal Vollzeit als Angestellte gearbeitet. Ich erhalte aktuell Elterngeld plus. Mein erstes Kind war ein Frühchen, er kam etwas mehr als 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt. Somit habe ich einen zusätzlichen Monat Mutterschaftsgeld erhalten. Ich ...

Liebe Frau Bader, ich hab mir jetzt bereits viele Beiträge im Forum durchgelesen jedoch bin ich mir unschlüssig, weshalb ich jetzt doch lieber frage. Meine Tochter wurde am 27.03.22 geboren und ich habe 12 Monate Basis Elterngeld bezogen, seitdem befinde ich mich im Resturlaub bis Anfang Mai, danach geh ich wieder 35h die Woche arbeiten. Da ich i ...

Hallo Frau Bader, Ich befinde mich aktuell noch in Elternzeit mit meinem ersten Kind. Diese geht bis Mai und dann hätte ich in teilzeit arbeiten müssen. Allerdings bin ich jetzt erneut schwanger und mein Chef erteilt mir nach der Elternzeit sofort das BV. Nun habe ich gehört, ich würde während des BV das selbe Geld bekommen wie vor der ersten Sc ...

Guten Tag Frau Bader, zur Berechnung des Elterngeldes vom zweiten Kind habe ich eine Frage. Die ersten 14 Lebensmonate von Kind 1 mit Elterngeldbezug werden bekanntermaßen bzgl. des Bemessungszeitraum für Kind 2 „übersprungen“. Wie ist es, wenn man in den letzten 4 Monaten der 14-monatigen Elternzeit mit ElterngeldPlus-Bezug Teilzeit arbeite ...

Hallo, Ich habe eine allgemeine Frage. Ich arbeite schon immer Vollzeit beim gleichen AG! Ich bin seit 01.08.23 im teilweise Beschäftigtungsverbot von 3,5 Stunden. Mein Mutterschutz hat Anfang Dezember begonnen. Ab 01.07.2023 habe ich automatisch eine Gehaltserhöhung bekommen. Nun meine Frage: Da ich ein teilweise Bv seit 01.08. ...

Hallo, folgende Situation: ich habe einen Vollzeitjob (36std/Woche) und einen Nebenjob (ca. 36std/ Monat). Nun bin ich im 3. Monat schwanger. Ich weiß, dass das durchschnittliche Nettogehalt der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird (Hauptjob zzgl. Nebenjob). Wie sieht es jedoch aus, wenn f ...