Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie viele Bezugsmonate Elterngeld fallen unter den Verschiebetatbestand?

Frage: Wie viele Bezugsmonate Elterngeld fallen unter den Verschiebetatbestand?

Scafi89

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Guten Tag Frau Bader, zum Sachverhalt: Mein Sohn wurde am 4. Mai 2018 geboren. Ich bin verheiratet und habe Elterngeld für insgesamt 14 Monate (inkl. Mutterschaftsgeld) beantragt. Dieses setzt sich aus 10 Monaten Basis-Elterngeld (bis einschließlich 3. März 2019) und 4 Monaten Elterngeld-Plus (bis einschließlich 3. Juli 2019) zusammen. Da der Abstand zum ersten Kind nicht allzu groß sein soll, planen wir bereits ein zweites Kind. Bei der Recherche zur Berechnung des Elterngeldes für ein zweites Kind bin ich auf das Stichwort "Verschiebungstatbestand" gestoßen. Laut meiner Recherche liegt ein Verschiebetatbestand u.a. beim Bezug von BasisElterngeld und ElterngeldPlus für ein älteres Kind bis zum 14. Lebensmonat vor: https://www.zbfs.bayern.de/familie/elterngeld/fragen2015/berechnung.php Werden hier immer volle Kalenderjahre verschoben? Oder einzelne Monate? Würden dann, meine Elterngeldbezüge bis einschließlich 3. Juli und früher "übersprungen" werden und die Monate zwischen Juli 2019 und Geburt des 2. Kindes mit 0€ angerechnet werden? Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es wird jeder Monat einzeln betrachtet und dann eventuell ausgeklammert. Liebe Grüße NB


Felica

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Nein, keine vollen Jahre. Sondern bis zu 14 Monate. Falls du also noch nicht schwanger sein solltest, werdet ihr auf jeden Fall erheblich weniger EG bekommen. Außer du arbeitest in den Zwischenzeit wieder. In der EZ ist das bis zu 30 Std die Woche erlaubt und sofern du dann kein EG mehr beziehst gibt es auch keine Einkommenshöhe. Ansonsten gilt, wenn du kein Einkommen hast, sind alle Monate zwischen Juli und erneuten Mutterschutz mit 0 € zu berechnen. Nur weniger wie 300 € Mindestsatz bekommst du nicht, plus solange das ältere Kind noch keine 3 Jahre alt Geschwisterbonus.


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