Lisa2405
Hallo, kurz zu meiner Situation: Ich habe eine Hauptarbeitsstelle und eine 450€ Stelle als Nebenjob. Den Nebenjob habe ich am 01.08.2021 begonnen. Schwangerschaftseintritt war vermutlich um den 30.08.2021. Somit habe ich vor Schwangerschaftsbeginn keine drei Monate gearbeitet und im August nur 2,5h. Daher habe ich für diesen Monat auch nur ein sehr geringes Einkommen erhalten. Ich habe bereits die Info erhalten, dass ich bei Mitteilung der Schwangerschaft an meinen Arbeitgeber ein sofortiges Beschäftigungsverbot erhalten würde. Mir ist bekannt, dass der Mutterschutzlohn für gewöhnlich aus den letzten 3 Monaten vor Schwangerschaftsbeginn berechnet wird. Können Sie mir sagen, wie genau die Berechnung in meinem Fall aussieht, da ich zum Schwangerschaftsbeginn ja nur 1 Monat im Unternehmen tätig war ? Liebe Grüße, L.H.
Hallo, in diesem Fall erhalten Sie den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Liebe Grüße NB
Ani123
Wenn ich es richtig verstehe haben Sie am 01.08. ihren Minijob aufgenommen und die Schwangerschaft ihrem AG noch nicht mitgeteilt. Was ich nicht verstehe ist, warum sie im August nur auf 2,5 Stunden kommen. Warum haben Sie nur 2,5 Stunden gearbeitet? Wie viele Stunden waren für die 450 € vereinbart? Wie erklärt der AG, dass sie im August ihre Stunden nicht gearbeitet haben? Bekommen Sie nur Gehalt nach gemachten Stunden? Was steht diesbezüglich im Vertrag? Wenn da nichts zu drin steht würden ihnen 450 € zustehen und ihr AG muss sehen, wie er sie einsetzt bzw. sie können fordern, dass er sie einsetzt. Arbeiten Sie nicht die Stunden, die laut Vertrag vereinbart sind, sind es Minusstunden. Gehalt einbehalten darf er dann nicht. Wenn im Vertrag steht, dass sie nur die gemachten Stunden bezahlt bekommen darf er das Gehalt entsprechend anpassen. Ersteres wäre für sie besser, weil sie in einem BV weiterhin 450 € bekommen würden. Es gibt im BV das was es auch ohne geben würde. Die Minusstunden bleiben bestehen und müssten nach dem BV (und vermutlich EZ) abgearbeitet werden, denn sie haben Geld für eine Leistung erhalten die sie nicht erbracht haben. Bei Zweiterem wird es schwieriger, weil sie noch keine 3 Monate gearbeitet haben. Ich kenne es wohl so, dass wenn 2 Monate gearbeitet wurden nur die herangezogen wurden und dann geteilt durch zwei. Wenn der Schwangerschaftseintritt am 30.08. war sind sie noch sehr früh schwanger. Ist die Schwangerschaft bereits vom bestätigt? Besteht die Möglichkeit den September noch voll zu arbeiten, so dass sie 2 Monate zur Berechnung haben? Ich hoffe, dass sie in diesem Monat mehr Stunden ihre Stunden voll bekommen haben, so dass 450 € für diesen Monat berechnet werden können. Eine Berechnung, wie viel in einer Woche verdient wurde ist auch möglich. Das wird dann mal vier gerechnet um auf einen Monatbetrag zu kommen.
Lisa2405
Hallo Ani123, genau, die Schwangerschaft ist noch sehr frisch und nicht dem Arbeitgeber gemeldet. Am 04.10. habe ich einen Termin bei meiner Gynäkologin zur ersten Untersuchung. Im Arbeitsvertrag ist ein Stundenlohn festgelegt, der nach der tatsächlich geleisteten Arbeit ausgezahlt wird. ich bin gelernte Krankenschwester und der Nebenjob ist bei einem Assistenzdienst. Meine Klientin, der ich assistiere, ist aufgrund ihrer Diagnose in der verbalen Kommunikation stark eingeschränkt. Wegen dieser Barriere im Alltag, wurde ich nur wenige Stunden zum Kennenlernen eingeplant. Im September habe ich jedoch schon einige Stunden geleistet und bin auch noch weiter eingeplant. Wenn ich es richtig verstehe, wird bei der Berechnung nur die Zeit gezählt, die ich tatsächlich im Unternehmen gearbeitet habe? Also der Monat August? Der Lohn vom September würde doch gar nicht berücksichtig werden, wenn der Schwangerschaftseintritt im August war oder? LG, L.H.
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