walisali
Liebe Frau Bader, mein Kind ist im Moment 2 Monate alt. Ich bekomme nun 1 Jahr Elterngeld (1800 Euro), also bis Oktober 2014. Ich bin Beamtin Da mein Mann und ich noch weitere Kinder möchten, ist nun die Frage, was passiert wenn wir direkt ein zweites Kind bekommen? Bekomme ich dann wieder 1800 Euro? Ich weiß, dass sich das Elterngeld nach den letzten 12 Monaten richtet aber entstehen mir Nachteile wenn ich nicht wieder arbeiten gehe (ich habe ja momentan nur Elterngeld und danach verdiene ich gar nichts)? 300 Euro (Mindestsatz) sind sehr wenig und da würde ich mir schon überlegen nicht einmal ein Jahr dazwischen arbeiten zu gehen.
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Hallo Du müsstest innerhalb der nächsten 3 Monate schwanger werden um das gleiche Elterngeld zu beziehen. Danach sinkt das neue Elterngeld sofern Du nach den 12 Monaten nicht wieder beginnst zu arbeiten.
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