AB77
Hallo Frau Bader, am 23.02.15 endet das dritte Jahr meiner Elternzeit. Am 01.03.2015 beginnt mein neuer Mutterschutz. Darf ich die 6 Arbeitstage mit den Urlaubstagen, die im neuen Mutterschutz entstehen, überbrücken. Wenn ja und ich diesen Urlaub unbezahlt in Anspruch nehme, bleibt mein Recht auf Mutterschaftsgeld doch bestehen, oder? Viele Grüße
Hallo, Wenn nach Beendigung der EZ eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Am besten wäre es, die Sache über regulären Urlaub oder Überstunden zu regeln. Eine Krankschreibung/ BV vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt. Unbezahlter EZ oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Außerdem ist man bei unbezahltem Urlaub nicht mehr krankenversichert. Liebe Grüsse NB
SumSum076
Du überbrückst mit bezahltem Urlaub! Sind ja nur 5 Tage. Weil deine Elternzeit im Februar endet und der Mutterschutz bis in den Juni reicht (= 5 Monate), hast du Anspruch auf 5/12 vom Jahresurlaub. Wenn du zB einen Jahresurlaub von 24 Tagen hast, dann stehen die pro Monat 2 Tage zu. Wären dann 10 Tage Urlaub für das Jahr 2015. Nimm bloß keinen unbezahlten Urlaub! Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Hallo, wenn das mit dem Urlaub nicht geht, dann rede mit Deinem Frauenarzt. Krankschreiben geht auch. Dann mußt Du auch nicht hin und alles ist gut. VG
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