Nicky78
Hallo, also ich möchte mit meinen Kindern wieder in meine alte Heimat ziehen, da ich hier keine Arbeit finde und da dort alle Großeltern leben. Der Kindsvater, der auch ursprünglich aus dieser Gegend kommt, wird dem nicht zustimmen (280 km). Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und die Kinder haben ein gutes Verhältnis zum Vater, sie fühlen sich aber bei den Großeltern auch wohl und haben da andere Kinder zum spielen. Wir leben das Wechselmodell. Allerdings wurde das vom Unterhaltsamt einfach anhand der ausgerechneten Stunden festgelegt, die Kinder sind am WE beim Vater und in der Woche bei mir. Wie stehen meine Chancen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen, könnte mir das Wechselmodell negativ ausgelegt werden und ab welchem Alter haben die Kinder ein Mitbestimmungsrecht? Ich kann hier auch nervlich nicht mehr bleiben, weil es nie richtig mein Zuhause war, ich möchte unbedingt wieder zurück! Den Kindern nützt doch auch keine unglückliche Mama! Schon mal vielen Dank im Voraus...
Hallo, wenn er nicht zustimmt und die Kinder dann auch noch häufig bei ihm sind, sind die Chancen schlecht. Weil es ja auch zum Nachteil der Kinder wäre. Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Hallo Du kannst jederzeit zurück, die Kinder nicht. Wie wäre es die Kinder beim Vater zu lassen und sie dann am WE zu holen zu Dir ? Wenn sie ein gutes Verhältnis zum Vater haben und ihr eh das Wechselmodell habt, dann willst Du ja genau das andersrum erreichen. Würdest Du das wollen ? Den Alltag der Kinder nicht mehr begleiten können ? Kein Angriff,aber Großeltern und fremde Kinder sind in der Priorität weit hinter dem Vater anzusiedeln. Vor Gericht wirst Du nach all meinen Kenntnissen und auch Erfahrungen im Freundeskreis keine Chance haben. Und bei denen ging es um weniger Entfernung. Sorry.
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