Neumami-
Guten Tag Frau Bader, Mein Mann und ich sind aktuell bei der Planung der Elternzeit. Ich wurde von der Elterngeldstelle darauf hingewiesen, dass mein Resturlaub aus meiner aktuellen Vollzeitstelle in der Zeit der Partnerschaftbonusmonate voll angerechnet werden wird und Probleme bereiten wird. Ich kann diesen Kommentar nicht zuordnen und freue mich auf Ihre Einschätzung. Ich wollte nach meiner Elterzeit -ohne Einkommen- die Partnerschaftsbonusmonate und Elterngeld plus nehmen Für mich: 25 Std pro Woche arbeiten (~ 65%), Resturlaub 7 Tage Dafür wollte ich 2 Tage voll und 2 Tage halb arbeiten. Mein Mann reduziert parallel seine Wochenarbeitszeit auf 25-30 Std Wenn ich den Urlaub nur an den "Arbeitstagen" nehme dürfte doch kein Problem entstehen? Oder habe ich etwas übersehen? Vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo, irgendwie kann ich Ihren Ausführungen nicht folgen. Sie können, zusammen mit Ihrem Mann, 14 Monate EG nach der Geburt beziehen - dies frei verteilbar und teilbar auf EG-Plus Monate. Nur die beiden Monate, in denen Sie MG beziehen, werden Ihnen angerechnet. Eine partnerschaftliche Aufteilung von Familie und Beruf wird mit vier zusätzlichen ElterngeldPlus Monaten pro Elternteil unterstützt, wenn beide Eltern in vier aufeinanderfolgenden Monaten gleichzeitig 25 bis 30 Wochen stunden arbeiten. Sie können nicht erst EZ nehmen und danach dann EG Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Hallo Nach der Elternzeit geht kein Elterngeld. Zur Urlaubsfrage allgemein : Den vorherigen Urlaub kannst Du nach der Elternzeit nehmen, da wird nichts angerechnet. Arbeitest Du Teilzeit IN Elternzeit erwirbst Du ja auch wieder neuen Urlaub in Teilzeithöhe.
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