Bluemahjongg
Hallo, gilt die Sonderkündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Elternzeit auf den Tag genau, also z.B. Kündigung muss bis zum 22.6 da sein, wenn die Elternzeit am 22.09 endet? Wann muss man kündigen, wenn man die Firma innerhalb dieser letzten drei Monate verlassen möchte? Geht das überhaupt, oder kann ich erst nach dem Wiedereinstieg in den Job mit der vertraglich festgelegten Kündigungsfrist wieder aussteigen? Bei einer vertraglich festgelegten Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende wären das ja dann fünf Monate in denen ich nicht die Möglichkeit hätte den Arbeitgeber zu wechseln. Vielen Dank im Voraus für die Antworten!
Hallo, ja, die Sonderkündigungsfrist gilt auf den Tag genau.wenn Sie nicht zum Ende der Elternzeit, sondern schon vorher kündigen wollen, gilt die kürzere Kündigungsfrist. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Willst du die Firma vor dem 22.09. verlassen, geht das unter Berücksichtigung der vertraglichen Kündigungsfrist. Frühestes Monatsende wäre ja der 31.08.13! (Wann dann aber die Kündigung beim AG sein muss? Keine Ahnung!) Gruß Sabine
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