Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie schreibe ich die Übernahme von. Je 1 Jahr Elternzeit beider Töchter später.

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie schreibe ich die Übernahme von. Je 1 Jahr Elternzeit beider Töchter später.

franzi_85

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Hallo 1 Tochter geboren 18.12.14 2 Tochter ET 01.02.2016 Wie schreibe ich den Antrag auf Elternzeit an meinen Arbeutgeber mit je übernähme von 1 Jahr für später? Wie kann ich das formulieren? Mit freundlichen Grüßen Franzi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben die erste EZ ja beendet u nehmen f Kind 2 mind 2 Jahre. Danach können Sie f Kind 1 nur mit Zustimmungd es AG bis zu 12 Mo nehmen u für Kind 2 ohne Zustimmung. Jetzt müssen Sie also gar nichts formulieren Liebe Grüße NB


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