Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Übernahme aus Zeitarbeit nach Elternzeit

Frage: Übernahme aus Zeitarbeit nach Elternzeit

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Guten Tag, ich (männlich) möchte ab Geburt für die ersten 3 Lebensmonate meines Kindes Elternzeit nehmen. Dies habe ich bei meinem derzeitigen Arbeitgeber (Zeitarbeitsfirma) benatragt und genehmigt bekommen. (Voraussichtliches Geburtsdatum: 15.04.2014) Die Firma "XYZ" in der ich über die Zeitarbeitsfirma tätig bin, möchte mich nach meiner Elternzeit übernehmen. Nun mein Problem: Wenn ich einen Arbeitsvertrag mir der Firma "XYZ" schließen möchte, muss ich rechtlich gesehn zuerst mein Arbeitsverhältnis mit der Zeitarbeitsfirma kündigen, oder? Wenn das Kind aber beispielweise zu früh auf die Welt kommt, hätte ich eine Lücke in der ich nicht Erwerbstätig bin. Die möchte ich verhindern. Dazu würde mir einfallen, dass ich der Zeitarbeitsfirma ja whrend der Elternzeit mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist zum Ende der Elternzeit kündigen kann. (Dann hätte ich hier ein variables Datum und keine "Lücke" wenn das Kind früher kommt) Wie gestalte ich aber den Arbeitsvertrag mit der Firma "XYZ"? Diese möchten den Vertrag bereits vor Antritt meiner Elternzeit mit mir schließen. Doch zu diesem Zeitpunkt wäre weder die Kündigung bei der Zeitarbeitsfirma erfolgt, noch das Datum meines Wiedereinstiegs bekannt. Was nun? Kann ich einen vorläufigen Vertrag mit der Firma "XYZ" schließen und den Beginn der Tätigkeit später anpassen? Wie ist das dann mit der Kündigung bei der Zeitarbeitsfirma? Vielen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das mit der Kündigung ist eine gute Idee.noch besser es ist aber doch eigentlich, wenn Sie bei der neuen Firma schon vor oder während der Elternzeit den Vertrag schließen und einfach die Elternzeit beim neuen Arbeitgeber nehmen. Liebe Grüße, NB


SumSum076

Beitrag melden

Könntest du, um eine Lücke zu schließen, nicht Urlaub oder Überstunden nutzen? Dann könntest du zum 01.08. bei XYZ anfangen. Und ginge die Elternzeit bis 14.07. bräuchstest du 13 Tage Urlaub oder Überstunden. Bei verspäteter Geburt und "längerer" Elternzeit eben weniger Tage, der Rest kann ausbezahlt werden. Du könntest aber auch die Elternzeit bis 31.07. gehen lassen und das Elterngeld nur für die 1-3 Lebensmonate beantragen. Dann hast du ab (evtl) 15.07. nur noch Elternzeit (ohne Elterngeld), könntest aber pünktlich und planungssicher in der neuen Firma anfangen! Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader,  Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt.  Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe.  Wie darf der Resturlaub genommen werden?  Dar ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit ist im November diesen Jahres seit 2 Jahren vorbei. Ich bin damals für 3 Jahre in Elternzeit gegangen, nach der Elternzeit wollte ich nicht zurückkehren und mein Arbeitgeber hatte auch als Ersatz für mich eine Azubi eingestellt, die dann übernommen wurde. Somit waren wir Beide zufrieden und es gab keine ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...

Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird aktuell noch bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch ca. 5 bis 8 Tage im Monat Kurzarbeit machen.  Wie lange habe ich Zeit den Urlaubsanspru ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben.  Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich arbeite im öffentlichen Dienst.  Es besteht nach Beendigung meiner Elternzeit ein Anspruch auf eine gleichwertige Tätigkeit in meiner bisherigen Eingruppierung. Derzeit ist laut meinem Arbeitgeber nur eine Position auf diesem Eingruppierungsniveau verfügbar.  Der Arbeitsweg für diese Position wäre jedoch in B ...

Hallo Frau Bader,  Ich habe meine Elternzeit beendet und bin ab Oktober wieder im Geschäfft ( Kindergarten ) eingestiegen indem ich den ganzen Oktober meinen Rest Urlaub noch abbaue. Jetzt habe ich erfahren das ich schwanger bin und frage mich ob ich meinen ganz normalem Lohn bekomme , da bei uns ein BV gildet , oder zählt der Abbau des Urlaube ...

Hallo, mein jüngstes Kind ist im Sommer drei Jahre alt geworden und wir sind gerade in der Eingewöhnung im Kindergarten. Ich habe noch zwei weitere Kinder (8 und 12 Jahre) und bin seit der Geburt meines erstem Kindes zu Hause. Ich habe seitdem nicht mehr gearbeitet, mein Mann versorgt mich (er verdient gut). Bald ist mein Jüngster im Kindergart ...