Marri2702
Mein Mann und ich haben seit 7 Jahren keine Einkommenssteuererklärung gemacht .Mein Mann hat Lohnsteuerklasse 3 ich 5 wir wurden auch nie aufgefordert obwohl wir in dieser Zeit zweimal Elterngeld bekommen haben. Nun haben wir im Juli nochmals Nachwuchs bekommen und ich beziehe wieder Elterngeld .Der Mann von der Elterngeldstelle meinte wir würden sicherlich bald angeschrieben und aufgefordert die Einkommensteuererklärung zu machen bis jetzt nichts .Nun meine Frage wie lange rückwirkend müssen wir eine Einkommensteuererklärung abgeben.?? Was würden sie uns raten. Mit freundlichen Grüßen M.P
Hallo, ich bin kein Steuerberater. Das müsste ich auch googlen Liebe Grüße NB
Lina_100
Hallo, Bei der Kombination der Steuerklassen sind Sie ohnehin verpflichtet, eine Erklärung abzugeben. Das kann schlimmstenfalls als Steuerhinterziehung betrachtet werden, dann 10 Jahre rückwirkend. VG
sternenfee75
Bei Steuerklasse 5 ist man ebenso verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben wie beim Bezug von Lohnersatzleistung( Mutterschutzgeld). Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und nur weil man euch nicht angeschrieben habt, heißt das nicht, dass man keine machen muss. Ich hoffe für euch, dass da im Zweifelsfall nur eine Nachzahlung bei rumkommt und keine Strafe.
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