Lisa Hafendörfer
Hallo, Ich bin momentan mit dem ersten Kind schwanger, dass im Dezember auf die Welt kommen soll. Nun haben wir eigentlich den Gedanken zeitnah das zweite Kind zu bekommen, wenn alles passt und funktioniert. Nun war eigentlich der Plan die Elternzeit auf 2 Jahre zu beantragen, mit der Option nach einem Jahr in Teilzeit eventuell zu arbeiten. Wenn dies aber klappt mit der zweiten Schwangerschaft, wie wäre dann finanziell die beste Lösung die Elternzeit zeitlich zu beantragen? Da ich in der Pflege tätig bin, werde ich vermutlich bei erneuter Schwangerschaft wieder ein BV haben. Kann mir jemand weiterhelfen?
Hallo, ich würde 2 Jahre nehmen und dann TZ benatragen - dann bekommen Sie im BV TZ-Lohn. Wenn der Ag es Ihnen schgriftlich gibt (s. vorherige Frage) würde ich 1 Jahr nehmen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Da viele es missbrauchten fangen die Krankenkassen nun an zu kontrollieren ob Kinderbetreuung da ist und der Lohn, den sie ersetzen sollen überhaupt erarbeitet hätte werden können. Von daher wäre es ratsam ein Jahr zu nehmen, zu schauen am Ende der Elternzeit schon wieder im neuen Mutterschutz zu sein, oder eben die Vorraussetzungen zu schaffen um bis dahin wieder Vollzeit zu arbeiten. Es kann ja auch ein Alternativarbeitsplatz da sein.
Sternenschnuppe
Da viele es missbrauchten fangen die Krankenkassen nun an zu kontrollieren ob Kinderbetreuung da ist und der Lohn, den sie ersetzen sollen überhaupt erarbeitet hätte werden können. Von daher wäre es ratsam ein Jahr zu nehmen, zu schauen am Ende der Elternzeit schon wieder im neuen Mutterschutz zu sein, oder eben die Vorraussetzungen zu schaffen um bis dahin wieder Vollzeit zu arbeiten. Es kann ja auch ein Alternativarbeitsplatz da sein.
Lisa Hafendörfer
Vielen Dank, SterneSchnuppe! Aber wie ist es, wenn ich die Elternzeit auf 2 Jahre beantrage mit der Option im 2ten Jahr eventuell Teilzeit zu arbeiten, falls kein zweites Kind kommt. Wäre doch dann die bessere Alternative oder?
Mitglied inaktiv
Wenn du die ganze Zeit bis zum zweiten Mutterschutz in jedem Falle zu Hause bleiben willst, um das erste Kind aufzuziehen, dann musst du bis zum zweiten Mutterschutz Elternzeit nehmen. Ich würde zwei Jahre nehmen, und das Elterngeld im ersten Jahr zahlen lassen. Wenn du auf ein BV spekulierst, geht das nur, wenn du dem Arbeitgeber tatsächlich für die vereinbarte Zeit auch zur Verfügung stehst. Jedes BV ist eine Einzelentscheidung. Mit dem neuen MuSchG ist jeder Arbeitgeber nun ab nächstem Jahr gesetzlich verpflichtet, zuerst Gefährdungen zu vermeiden oder wenn das nicht möglich ist, nach einem Ersatzarbeitsplatz zu suchen. Freistellungen dürfen dann nur noch letztes Mittel sein. Das wird also künftig viel strenger gehandhabt werden und es wird voraussichtlich weniger BVs geben.
Mitglied inaktiv
Wenn du die Teilzeit (das sind 15-30 Stunden) tatsächlich leisten kannst, ist das eine sehr gute Option.
Lisa Hafendörfer
Also Elterngeld auf 1 Jahr beantragen und Elternzeit auf 2 Jahre? Dann abwarten ob eine zweite Schwangerschaft kommt oder ob ich nach einem Jahr Teilzeit arbeiten kann oder?
Sternenschnuppe
Ja, aber Du solltest für Kinderbetreuung sorgen. und den Teilzeitwunsch so schnell wie möglich dann schriftlich ausmachen. Sonst sieht es so aus als ob Du nur TZ arbeiten willst um ein BV einzureichen. Wie schnell wurdest Du denn jetzt schwanger und wie kurz soll der Abstand sein ? Finanziell sind das große Unterschiede.
Lisa Hafendörfer
Also der Abstand sollte nicht allzu groß sein, max. 1,5 Jahre...
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