Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie lange Elternzeit angeben + was ist danach?

Frage: Wie lange Elternzeit angeben + was ist danach?

Jenny25

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Hallo! ich bin Zahnarzthelferin, momentan arbeite ich noch in Vollzeit, da ich aber schwanger werden will möchte ich mich so gut wie es geht vorher schon ein wenig informieren... :-) sollte ich in der nächsten Zeit Schwanger werden, muss ich das sofort meinem Chef sagen (wegen Röntgen etc.) da ich die Hauptassistenz bin und ich dann nicht mehr im Zimmer arbeiten kann (und auch nicht an der Anmeldung, da meine Kollegin nicht ins Zimmer gehen will) werde ich ein BV bekommen... jetzt meine Frage: 1. was sollte ich dann mit meinem Chef "ausmachen" wie lange ich in Elternzeit gehe ? (ich werde definitiv nicht mehr zu ihm zurück kehren schon allein wegen den Arbeitszeiten) ich hätte jetzt so gedacht, dass ich Elternzeit 2 Jahre nehme und mir mein Elterngeld auf 1 Jahr auszahlen lasse... was ist der Vorteil oder Nachteil wenn ich jetzt doch 3 Jahre Elternzeit nehme? gehe ja eh nicht mehr in diese Praxis.. 2. habe vor im 2ten Jahr bis zu 30 Std. oder 450€ zu arbeiten.. sollte ich aber nach 1nem jahr nicht gleich was finden,was passiert dann? habe ja kein Einkommen mehr (da ich mir das EG auf 1Jahr auszahlen lasse, weil es eh so gering ist und wir (bald verheiratet) das geld brauchen. "Nur" Kindergeld und dieses Betruungsgeld,oder? würde mich sehr über eine Antwort freuen! liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Dann würde ich auf jeden Fall 3 Jahre nehmen 2. Dann können Sie für den Teil, den Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, ArbGeld I erhalten Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Wenn Du eh nicht zurück willst nehm drei Jahre. Kündigen kannst Du immernoch. Wer weiß was kommt, den Job hast Du dann in der Hinterhand. Wenn ihr bald verheiratet seid dann hat er durch LSK3 mehr Geld. Müsste man mal ausrechnen ob die Splittung dann doch reicht. Ansonsten, falls Du nichts finden solltest danach kann man Kindergeldzuschlag oder Wohngeld beantragen. In erster Instanz ist aber der Vater dann zuständig.


Jenny25

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bin um jede Antwort dankbar :-) danke 1. aber warum nehmen manche 2 Jahre Elternzeit? was haben die für einen Vor/Nachteil als wenn ich jetzt 3 Jahre nehme ?? 2. wir werden dann sobald wir verheiratet sind nach wie vor getrennte Konten haben, somit bekomme ich dann NOCH weniger Elterngeld als ich eh schon bekommen würde?? :-( oh mann... alles nicht so einfach... 3. wie schaut es dann eigentlich mit meinem (Rest)Urlaub aus, den ich ja durch mein BV nicht mehr nehmen kann? kann ich mir den auszahlen lassen? 4. ich bekomme Urlaubs und Weihnachtsgeld, steht mir das dann im BV auch noch zu? Ganz liebe Grüße


Sternenschnuppe

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Wie getrennte Konten ? Taktisch sinnvoll ist es wenn Du dann nach der Hochzeit LSK3 nimmst, das erhöht das Elterngeld. Ist das Kind da könnt ihr wechseln zum nächsten Zeitpunkt. 2 Jahre nehmen viele um sich das 3. Jahr zu sichern beim AG, eventuell nehmen sie es dann zur Einschulung. Wenn Du eh nicht zurück willst, dann nehm was geht, wer weiß was in 2 Jahren ist oder drei ? Trennung, Eiswürfel doch 08-16 Uhr gehen. Doch keine Hochzeit und somit keine Failienversicherung möglich, über den AG bist Du dann beitragsfrei in EZ. Du hast keine Nachteile 3 Jahre zu nehmen. Es steht Dir alles im BV, Du zählst als normal beschäftigt, musst nur nicht hin. Weihnachtsgeld bekam eine Freundin sogar in Elternzeit. Resturlaub habe ich mir nach dem Elterngeld in Elternzeit auszahlen lassen.


Jenny25

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Ich habe ein eigenes Konto und mein Freund hat seins ;-) das verschafft mir besseren Überblick was ich noch an Geld zur Verfügung hab für Freizeit etc. ;-D und somit bleibt das auch so wenn wir verheiratet sind... :-) Ah das ist gut zu wissen das ich dann dawei die 3er LSK nehme und dann wechsle.. ach so ist das mit der Elternzeit.. Nachdem ich ja eh nicht mehr zu ihm zurück komme werde ich dann die 3 vollen Jahre nehmen.. möchte ja dann wo anders auf 450€ arbeiten gehen.. :-) Hab ich denn das Recht darauf zu bestehen wegen meinem Urlaubs und Weihnachtsgeld sollte er es dann nicht zahlen? und auch wegen meinem restlichen Urlaub? weißt du wie man das dann ausrechnet wieviel (€) das wäre? sind bestimmt dann um die 21 Tage die übrig wären... Vielen Dank für deine Antworten :-)


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