Hallo Frau Bader
Ich hatte heute einen Termin beim Werksarzt zur Gefahrenbeurteilung.
Hierbei wurde mir gesagt, dass ich am Tag maximal 8 Stunden arbeiten dürfte und diese keinesfalls mehr überschreiten darf.
Nun habe ich einen 40 Stunden Vertrag und arbeite in der Regel Montags bis Donnerstags etwas länger, um Freitags früher Feierabend zu machen. Ich habe Gleitzeit und dies ist mit meinem Arbeitgeber auch so abgestimmt. Auch, dass in Zeiten mit mehr Arbeitsbelastung mal mehr gearbeitet wird, um dies im Nachgang abbauen zu können.
Ich fühle mich mit dieser Angabe von 8 h ziemlich unter Druck gesetzt, denn das bedeutet ja auch, dass ich nun 8h pro Tag arbeiten muss, egal was zu tun ist, da dies die Arbeitszeit lt Vertrag ist.
Wie sieht das dann bei Dienstreisen aus? Muss ich diese verweigern, wenn ich länger als 8 h unterwegs wäre? Oder werden hier Reise- und Arbeitszeit separat betrachtet? Darf ich Dienstreisen verweigern, die in der Sperrzeiten von 20-6 Uhr beginnen oder enden?
Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße
von
CajunShrimp
am 05.11.2018, 14:05
Antwort auf:
Wie lange darf ich pro Tag arbeiten (schwanger)
Hallo,
1. Sie dürfen lt. Betriebsarzt nur 40 Std arbeiten - heißt also, dass Sie bei Gleitzeit die Arbeit umgestalten müssen und auch Freitags länger arbeiten.
2. Laut Arbeitszeitgesetz ist Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen.
Frage ist, was hierzu im Vertrag geregelt ist und ob Sie Ihre geschuldete Arbeitsleistung nicht ohne dauernde Reisetätigkeit erfüllen könnten. Das ist beispielsweise bei Außendienstmitarbeitern oder Berufskraftfahrern der Fall. Wegezeiten sind dann immer als Arbeitszeit im Sinne des ArbZG zu werten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.11.2018
Antwort auf:
Wie lange darf ich pro Tag arbeiten (schwanger)
Laut MuSchG beträgt bei erwachsenen Frauen die Höchstarbeitszeit pro Tag 8,5 Std. und nicht 8,0 Std. Vielleicht weiß der Betriebsarzt das nicht?
Dienstreisen müssen demnach innerhalb der Zeit von 6-20 Uhr (im Ausnahmefall 6-22 Uhr) liegen. Bei Arbeitszeit bis 22 Uhr muss der AG einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei der Behörde stellen. Aber auch da darf die Arbeitszeit pro Tag nicht über 8,5 Std. liegen.
Reisezeiten zählen als Arbeitszeit, vielleicht ausgenommen Reisen in öffentlichen Verkehrsmitteln wo man ausruhen, ggf. sogar schlafen kann (Bahn, Bus, Flugzeug). Letzteres kann über eine Betriebsvereinbarung geregelt sein. Bei meinem AG zählen alle Reisezeiten auch als Arbeitszeiten, unabhängig von der Art der Beförderung.
Mitglied inaktiv - 05.11.2018, 15:46