Sehr geehrte Frau Bader, ich bin schwanger und mir unsicher, was ich zukünftig noch im Labor machen darf. Ich bin in einem S2-Biolabor beschäftigt und arbeite täglich mit Mikroorganismen der Risikogruppe 2. In meinem alten Labor erhielten alle Schwangere nach Mitteilung ein sofortiges Betretungsverbot für das Labor und durften nur noch Büroarbeit erledigen. Hier im neuen Labor machen eigentlich alle Schwangeren weiter wie bisher (zumindest was die biologischen Stoffe angeht, bei den Chemikalien gibt es durchaus Einschränkungen). Das Mutterschutzgesetz §11 (2) habe ich nicht vollständig verstanden. Einen Betriebsrat/Personalrat haben wir nicht und der Betriebsarzt ist im Moment auch nicht besetzt (wahrscheinlich erst ab Juli wieder, da neue Ausschreibung). Für die (arbeitsplatzbezogene) Gefährdungsbeurteilung ist hier jede Schwangere selbst zuständig. Meine Chefin möchte sicher, dass ich alle Tätigkeiten wie bisher durchführe, aber bevor ich ihr die SS mitteile, würde ich gern selbst aus sicherer Quelle wissen, was rechtlich geboten ist. Vielen Dank für Ihre Antwort! Crawnie
von Crawnie am 09.05.2022, 07:25