Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie lange Anspruch auf ALG 1 ?

Frage: Wie lange Anspruch auf ALG 1 ?

Tinanton

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Guten Tag, mein Kind wurde im Juni 2016 geboren, zu dieser Zeit war ich Vollzeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt und habe nach dem Mutterschutz Elternzeit genommen bis 31.8.2018. Von Januar 2018 bis Januar 2019 habe ich in einem 450-€ Job gearbeitet, seit 1. Februar 2019 in einem 25 Std/Woche sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Durch veränderte Umstände ist es leider jetzt abzusehen, dass ich diesen TZ-Job verlieren werde, daher meine Frage: wie lange habe ich noch Anspruch auf Arbeitslosengeld 1? Ich habe es so verstanden, dass mir bei Kündigung vom Arbeitgeber ab dem Ende der Elternzeit innerhalb von 2 Jahren - also bis 31.8.2020 ??? - das Arbeitslosengeld 1 zur Verfügung steht? Hab ich das richtig verstanden? Wenn nein, wann endet dann die Frist? Zur Not würde ich dann nämlich den Arbeitgeber bitten, die Kündigung rechtzeitig auszusprechen, da sie ohnehin nicht abzuwenden ist..... Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, SIe haben, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, Anspruch auf 12 Mo. ArbGld 1 in dem Umfang, in dem SIe dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen Lieeb Grüße NB


Felica

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Wichtigste Frage, arbeitest du innerhalb der EZ, was dir ja bis Juni 2019 zustehen würde oder hast du auf die EZ verzichtet? Weil, solange du dich in der EZ befindest, kannst du gar nicht gekündigt werden, selbst dann nicht wenn du innerhalb dieser arbeitest.


TinaJu

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Hallo, ich habe die Elternzeit zum 31.8.2018 quasi beendet. Sie ist also seither vorbei.


cube

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Nein, um Anspruch auf ALG 1 auf Basis deines letzten Gehaltes zu haben, musst du innerhalb der innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 12 Monate lang ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen gehabt haben. Also ab dem Moment der Arbeitslos/suchend-Meldung. Liegt das letzte sozialvrs. pflichtige Einkommen länger als 2 Jahre zurück bzw bekommst du nicht die geforderten 150 Tage innerhalb der letzten 2 Jahre zusammen, wird dein ALG nicht mehr anhand des Gehaltes berechnet, sondern fiktiv - was idR deutlich weniger ist als das, was du zuletzt verdienst hast. Wie lange du dann Anspruch auf ALG hast hängt von Dauer deines letzten Arbeitsverhältnisses ab.


TinaJu

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Mir geht es weniger um die Höhe, sondern um das datum ab welchem ich kein alg 1 sondern nur noch alg 2 beantragen könnte Das verstehe ich irgendwie nicht


cube

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Das hieße also, dein ALG würde sich nach deinem TZ-Job bzw. berechnen. Je früher du dort eine Kündigung erhältst, umso weniger Tage bekommst du zusammen, um ALG 1 beziehen zu können und eben nicht die fiktive Pauschale. An deiner Stelle würde ich also eher zusehen, möglichst noch vor der Kündigung durch deinen AG einen neuen Job zu finden. Ich befürchte, das mit dem ALG sieht eher schlecht aus.


cube

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Auf den Seiten der Arbeitsagentur ist das eigentlich gut erklärt. Am besten läßt du dir eh einen Termin beim Amt geben und besprichst das dort. Die können die auch sagen, ob du überhaupt Anspruch hast bzw. worauf du Anspruch hast. Wird es etwas anderes als ALG 1 kommt ja noch hinzu, was dein Partner verdient. Verdient er genug, wäre er erst mal für dich verantwortlich.


TinaJu

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Ich war ja heute da um wg alg 2 zu fragen und da hieß es, dass NOCH Anspruch auf alg 1 bestünde , eben deshalb weil Elternzeit wie Arbeitszeit angesehen wird. Ich hab halt nur nicht kapiert, wann dieser Anspruch jetzt enden würde, der Berater sagte vage in 3-4 Monaten..... ich hatte es leider eilig und das quengelnde kind dabei, daher hab ich es erstmal nicht weiter hinterfragt. Ich bin Alleinerziehend, und meine einzige Unterstützung die zb einspringen würde, wenn das Kind krank ist und nicht in die Kita darf, ist leider so schwer erkrankt, dass ich niemanden mehr habe. Arbeite seit 1.2.und habe seither schon 6 Kindkrank-Tage :( und der winter ist noch nicht zu ende bzw kommt ja dieses jahr nochmal. Davon abgesehen, dass der Arbeitgeber das natürlich nicht so super findet und der vertrag unter dem Gesichtspunkt geschlossen wurde, dass ich ein Backup fürs kranke kind und Kita-Schliesstage habe.


cube

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Das heißt, dein AG würde dir noch in der Probezeit kündigen? Wenn du nämlich keine hast oder diese schon vorbei ist, sind die Kind-krank-Tage kein Grund, dir zu kündigen. Zumal dir als AE 20 Tage zustehen und nicht nur 10. Die Aussage des SB verstehe ich nicht - meint er, du hast keinen Anspruch mehr, wenn du erst in 4 Monaten gekündigt wirst oder du hast aktuell nur Anspruch auf 3-4 Monate ALG1, weil du nicht genug Tage für einen längeren Bezugszeitraum gearbeitet hast? Ersteres kann ja irgendwie nicht sein - je länger du ih Lohn und Brot bist, umso mehr sozialversicherungspflichtige Arbeitsmonate sammelst du doch an. Bei mir war es so: knapp 3 Jahre EZ, zuvor Vollzeit gearbeitet bis zum Mutterschutz. Anspruch auf ALG 1 hatte ich (volle 12 Monate), aber eben nur fiktiv berechnet. Dass ich vorher in VZ ziemlich gut verdient habe, war nicht mehr relevant. Mein damaliger Ausbildungsberuf wurde zu Grunde gelegt, aus dem ein fiktives Durchschnittsgehalt ermittelt und davon das ALG berechnet. Und natürlich in Abhängigkeit von der nun zur Verfügung stehenden Arbeits-Stundenzahl meinerseits. Da kam nicht viel bei rum ... und ich habe leider lange suchen müssen, da Mütter mit KiGa-Kindern nicht sooo beliebt sind.


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