Mami199
Hallo Zusammen Ich habe folgende Situation: Mein Partner u ich haben uns getrennt. Wir haben gemeinsam gelebt u haben 2 gemeinsame Kinder 2J. U 1J. Ich bin derzeit noch in Elternzeit u beziehe noch bis April 2020 mein Elterngeld Plus, sprich die halbierte Auszahlung meines Elterngeldes. Leider habe ich für meine Kleine keinen Krippenplatz erhalten, sodass ich keine Chance habe sie woanders unterzubringen. Nun ist es so, mein Ex Partner wird nun aus unserer Wohnung ausziehen. Da ich allerdings kein Einkommen außer das halbierte Elterngeld u Kindergeld habe, frage ich mich wie es für mich am besten wäre was ich tun kann? Klar er muss noch Unterhalt an die Kinder zahlen, wie hoch muss der denn ausfallen? Meine Überlegung ist schon, dass ich mir das restliche Elterngeld aufeinmal auszahlen lasse um erst mal alle Kosten zu decken. Aber was ist wenn ich das Geld aufgebraucht habe? Ich würde so gerne arbeiten gehen, aber leider keine Möglichkeit die Kleine in der Zeit versorgen zu lassen. Auf was habe ich denn Recht ? Was kann ich tun? Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Hallo, 1. Sie müssen sich zu aller erst zu einem Kollegen gehen, der Ihnen die Höhe des Unterhaltes für sie und die Kinder ausrechnet. in dem Zusammenhang ist zu klären, ob Unterhaltsvorschuss beantragt werden muss. 2. Für beide Kinder haben Sie ein Anspruch auf Betreuung nach Bedarf. Schreiben Sie die zuständige Stadtverwaltung an und setzen Sie eine Frist unter Hinweis auf Ihre neue Lebenssituation. Drohen Sie mit Klage. Liebe Grüße NB
mellomania
du hast anspruch auf betreuung ab 1 jahr. das heißt beide kinder können betreut werden. wende dich an die stadt und drohe das einzuklagen. die stadt muss dann schauen wie die betreuung aussehen kann.
Mami199
Bezüglich des Platzes habe ich bereits mit allen Instanzen gesprochen Leider gibt es hier zu wenige Plätze für alle vorgemerkten Kinder. Trotz dessen dass mein Sohn bereits einen Platz hat, habe ich keinen Platz für sie bekommen, da alle Plätze bereits für die Kinder die vor uns auf der Liste standen (früheres Geburtsdatum) vergeben wurden. :-(
3wildehühner
Du hast einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz! Mach beim Jugendamt Druck!
misses-cat
Droh mit Klage Dann klappt es oft doch Ansonsten muss der kindsvater auch an dich unterhalt zahlen wenn er kann umd bis die kleine 3 ist Ansonsten bleibt hartz 4 oder wohngeld aber dann muss man sich quasi nackig vor dem amt machen
drosera
Insbesondere hast du auch einen eigenen Unterhaltsanspruch ggü dem Vater - zumindest bis das jüngere 3 Jahre alt ist.
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