Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie kann ich als berufstätiger 4 Monate Elternzeit nehmen

Frage: Wie kann ich als berufstätiger 4 Monate Elternzeit nehmen

JHKra

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Hallo, meine Frau und ich erwarten am 27.12.2017 unser erstes Kind. Sie ist Studentin und ich bin Berufstätig. Meine Frau als Studentin hat keine Einkünfte und die Semesteranzahl spielt bei Ihrem Studiengang auch keine Rolle. Ich würde gerne insgesamt 4 Monate Elternzeit nehmen. 2 Monate nach der Geburt und 2 am Ende der möglichen Elternzeit. nun meine Fragen: Wie mache ich das am Schlausten? Wie sieht es mit der Vergütung dieser 4 Monate aus? Bis wann muss ich spätestens die letzten beiden Monate meiner Elternzeit nehmen? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Viele Grüße JHKRA


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sie können zusammen 14 Monate nehmen. Da Ihre Frau keine Einkünfte hat, wird sie in dieser Zeit nur das Basiselterngeld von 300 € bekommen. Sie werden im gemäß der letzten Lohnzahlungen festgelegt. Nach Ihrem Plan nehmen Sie 4 Monate, Ihre Frau 10. Dann bekommen Sie Elterngeld. den Antrag müssen Sie sieben Wochen vorher schriftlich stellen. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Die ersten beiden gleich geht, und dann letztmöglich die Lebensmonate ! (Nicht Kalendermonate ) 13 und 14. Bis dahin muss es durch sein und Du bekommst Elteengeld. Voraussetzung ist dass ihr Euch das leisten könnt und keinerlei soziale Leistungen benötigt. Außer Kindergeld natürlich.


Mitglied inaktiv

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Du bekommst dann 67% deines Gehaltes in etwa als EG, deine Frau dann eben 2 Monate weniger den Mindestsatz von 300 € da sie 2 ihrer EG-Monate an dich abtritt.


Tina_33

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67% des Gehalts wäre toll, aber leider ist es gedeckelt. Auf 1800, oder?


desireekk

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Hallo, die Frage wurde bisher so beantwortet als wenn man gefrafgt hätte wann man spätestens ElternGELD bekommt. Es wurde jedoch nach ElternZEIT gefragt. Da gilt: frühestens am dem Tag der Geburt, 2. teil: OHNE dass der AGH zustimmen muss: di eletzten 2 Lebensmonate vor dem 3. Geburtstag des Kindes MIT Zustimmung des AG: die letzten 2 Monate vor dem 8. geburtstag des Kindes. Für die EZ nach dem 14. LJ gibt es dann aber kein EG mehr (grob gesagt.). Gruss D


SumSum076

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Ich empfehle dir die Broschüre zu Elterngeld und Elternzeit vom Bundesfamilienministerium (zB hier: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/72642!search?state=H4sIAAAAAAAAADXLsQ6DMAwE0F9BN2eANWsRcwZ-wAJTIoVE2M5QIf69aSW2e3e6CysZT1IO-FxTcn_P5dFGC5vCX7fDHk0DS6A3ww-9w1lZPvCAgxaxln7nbmVdWlWVx8ZXyWpCMbd9o6R8fwECgHpDdAAAAA%3D%3D&newSearch=true&query=elternzeit) Gruß Sabine


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