Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie kann ich als berufstätiger 4 Monate Elternzeit nehmen

Frage: Wie kann ich als berufstätiger 4 Monate Elternzeit nehmen

JHKra

Beitrag melden

Hallo, meine Frau und ich erwarten am 27.12.2017 unser erstes Kind. Sie ist Studentin und ich bin Berufstätig. Meine Frau als Studentin hat keine Einkünfte und die Semesteranzahl spielt bei Ihrem Studiengang auch keine Rolle. Ich würde gerne insgesamt 4 Monate Elternzeit nehmen. 2 Monate nach der Geburt und 2 am Ende der möglichen Elternzeit. nun meine Fragen: Wie mache ich das am Schlausten? Wie sieht es mit der Vergütung dieser 4 Monate aus? Bis wann muss ich spätestens die letzten beiden Monate meiner Elternzeit nehmen? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Viele Grüße JHKRA


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, sie können zusammen 14 Monate nehmen. Da Ihre Frau keine Einkünfte hat, wird sie in dieser Zeit nur das Basiselterngeld von 300 € bekommen. Sie werden im gemäß der letzten Lohnzahlungen festgelegt. Nach Ihrem Plan nehmen Sie 4 Monate, Ihre Frau 10. Dann bekommen Sie Elterngeld. den Antrag müssen Sie sieben Wochen vorher schriftlich stellen. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Die ersten beiden gleich geht, und dann letztmöglich die Lebensmonate ! (Nicht Kalendermonate ) 13 und 14. Bis dahin muss es durch sein und Du bekommst Elteengeld. Voraussetzung ist dass ihr Euch das leisten könnt und keinerlei soziale Leistungen benötigt. Außer Kindergeld natürlich.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Du bekommst dann 67% deines Gehaltes in etwa als EG, deine Frau dann eben 2 Monate weniger den Mindestsatz von 300 € da sie 2 ihrer EG-Monate an dich abtritt.


Tina_33

Beitrag melden

67% des Gehalts wäre toll, aber leider ist es gedeckelt. Auf 1800, oder?


desireekk

Beitrag melden

Hallo, die Frage wurde bisher so beantwortet als wenn man gefrafgt hätte wann man spätestens ElternGELD bekommt. Es wurde jedoch nach ElternZEIT gefragt. Da gilt: frühestens am dem Tag der Geburt, 2. teil: OHNE dass der AGH zustimmen muss: di eletzten 2 Lebensmonate vor dem 3. Geburtstag des Kindes MIT Zustimmung des AG: die letzten 2 Monate vor dem 8. geburtstag des Kindes. Für die EZ nach dem 14. LJ gibt es dann aber kein EG mehr (grob gesagt.). Gruss D


SumSum076

Beitrag melden

Ich empfehle dir die Broschüre zu Elterngeld und Elternzeit vom Bundesfamilienministerium (zB hier: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/72642!search?state=H4sIAAAAAAAAADXLsQ6DMAwE0F9BN2eANWsRcwZ-wAJTIoVE2M5QIf69aSW2e3e6CysZT1IO-FxTcn_P5dFGC5vCX7fDHk0DS6A3ww-9w1lZPvCAgxaxln7nbmVdWlWVx8ZXyWpCMbd9o6R8fwECgHpDdAAAAA%3D%3D&newSearch=true&query=elternzeit) Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich wollte mal Nachfragen wie das mit der Bezahlung ist, wenn man Resturlaub von der Anstellung vor der Elternzeit dann nach der Elternzeit in Vollzeit nimmt/einlöst. Werde ich dann mit dem Gehalt vor der Elternzeit bezahlt oder mit dem Gehalt der nach der Elternzeit zu dem Zeitpunkt gilt. Es ergab sich aufgrund von Inflation ...

Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt?   wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...

Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich noch zwei Jahre in Elternzeit und plane momentan meine Zukunft neu. Eventuell möchte ich mich beruflich umorientieren.  Wie sieht es mit dem Fall aus, wenn ich mich während der Elternzeit auf eine Ausbildung bewerben würde und eine Zusage erhalte, aber erst für einen Start in mehreren Monaten. Wann m ...

Hallo, ich habe noch Resturlaub von vor meiner Elternzeit. Jetzt gehe ich wieder arbeiten, jedoch nur noch 18 Std und nicht wie vor meiner Elternzeit Vollzeit. Die Urlaubstage habe ich behalten, diese wurden auch nicht auf meine 3-Tage-Woche runter gerechnet. Wie sieht das mit dem Urlaubsgeld aus, ich bekomme pro genommenen Urlaubstag, Urlaubsg ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich melde mich bei Ihnen, da ich auf der Suche nach speziellen Antworten zu folgenden Themen bin:  1) Nebenbei selbstständig Arbeiten während eines Beschäftigungsverbots (BV) im Hauptjob  2) Generell zu Elternzeit und Elterngeld (wenn man zweigleisig „fährt")    Kurz zu mir: Normalerweise arbeite ich 70% Tei ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und meine Elternzeit endet Ende November 2025.  Mir stehen noch 28 Tage Resturlaub, resultierend aus einem Beschäftigungsverbot und Mutterschutz, zu. Diesen Resturlaub werde ich im direkten Anschluss an meine Elternzeit nehmen und danach in Teilzeit (50%) wieder einsteigen. ...

Hallo Frau Bader, ich habe nach der Geburt meines Kindes im Februar 2025 (inklusive Mutterschutz) 22 Monate Elternzeit beantragt, da man nur solange Elterngelb bekommt. Das Verhältnis mit meinem Arbeitgeber seit meiner Schwangerschaft in eine Schieflage geraten ist, deshalb möchte ich nun doch die vollen 36 Monate bis zu 3.Geburtstag des Kindes ...

Sehr geehrte Frau Bader, ist es mir erlaubt während meiner Elternzeit zu studieren, vielleicht sogar ohne das meinem Arbeitgeber mitzuteilen?  Damit wäre ich auch automatisch weiter krankenversichert, nicht wahr? Vielen Dank!

Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für die Antwort.  Ja, während der EZ bin ich selber beitragsfrei versichert, also gilt es dann während eines Studiums weiterhin, wenn ich Sie richtig verstanden habe.  Danke Ihnen nochmal