benes
Hallo, wie ist es wenn ich mich im dritten jahr Elternzeit befinde und im Moment Teilzeit in Elternzeit arbeite und in diesem dritten jahr wieder schwanger werde, der Entbindungtermin aber ca. 4 Monate nach Ende des dritten Jahres der Elternzeit ist. Muss ich dann die 4 Monate wieder voll arbeiten gehen oder meine Vollzeitstelle ganz aufgeben ? Was wäre wenn ich ein Beschäftigungsverbot noch innerhalb des dritten Jahres bekäme, ich also zwar nach dem dritten jahr theoretisch wieder Vollzeit arbeiten müsste, aber wegen dem Beschäftigungsverbot ja nicht arbeite ? Viele Dank im Vorraus
Hallo, Wenn nach Beendigung des EZs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Am besten wäre es, die Sache über regulären Urlaub oder Überstunden zu regeln. Eine Krankschreibung/ BV vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt. Unbezahlter EZ oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Außerdem ist man bei unbezahltem Urlaub nicht mehr krankenversichert. Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen. Liebe Grüsse, NB
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