Mama199
Guten Abend Frau Bader, nach Geburt meines Sohnes im Oktober 2015 bin ich bereits nach 10 Wochen wieder in Teilzeitbeschäftigung (vorher 40, danach 25 Stunden) gegangen. Zudem erhalte ich noch Elterngeld für dieses Jahr 2016. Wenn ich nun wieder in diesem Jahr schwanger werden sollte, ist die Berechnungsgrundlage auf das Gehalt der Vollbeschäftigung bezogen, da ich ja bei der Teilzeitbeschäftigung auch Elterngeld bezogen habe oder bezieht sich die Berechnungsgrundlage nur auf das Teilzeiteinkommen? Für Ihre Antwort bedanke ich mich bereits im Voraus recht herzlich!! Liebste Grüße
Hallo, es zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt . Monate mit EG o MG werden ausgeklammert. Es geht dann entsprechend weiter zurück Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Hallo Bis Oktober der Vollzeitlohn, ab November so wie Du verdienst. Wenn Du weiterhin Teilzeit arbeitest dann, dann addiert sich das so zusammen, je nachdem wann der neue Mutterschutz beginnt. Es zählen immer die 12 Monate vor Mutterschutz.
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