Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie ist das wenn man während der EZ (des Partners) erneut schwanger wird

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie ist das wenn man während der EZ (des Partners) erneut schwanger wird

Aida82

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Liebe Frau Bader, im Juli werde ich nach 2 Jahren Elternzeit wieder voll arbeiten. Wir überlegen, dass mein Mann im Anschluss 1 Jahr Elternzeit nimmt aber seinem 450€ Nebenjob weiterhin nachgeht. Kann uns das irgendwie negativ angerechnet werden? Elterngeld haben wir ja nur für das 1. Lebensjahr unseres Kindes erhalten. Und wie wäre das nun wenn ich in diesem Jahr, wo mein Mann zuhause ist und unser Kind betreut, erneut schwanger werde und nach der Entbindung die Elternzeit in Anspruch nehmen möchte (da ich unser zweites Kind auch wieder voll stillen möchte). Unterbricht das quasi die Elternzeit meines Mannes und muss/darf er dann früher als geplant zu seinem Arbeitsplatz zurück? Was muss man in so einer Situation auch finanziell berücksichtigen? Desweiteren die Frage, was uns als Elterngeld zustimme, wenn ich vor Ablauf meiner zwei Jahren Elternzeit erneut schwanger werde. Ich habe mir das Elterngeld für das 1. Jahr ausbezahlen lassen. Welcher Zeitraum würde für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen? Vorab herzlichen Dank für Ihre Informationen und freundliche Grüße Aida82


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Er kann die Elternzeit von Kinds eins weiter machen während Sie Elternzeit für Kind zwei nehmen. Das muss man sich leisten können, denn staatliche Unterstützung außer dem EG wird man nicht bekommen. 2. Das Elterngeld berechnet sich nach den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes, ausgenommen Monate, in denen man Mutterschaftsgeld oder Elterngeld bekommen hat. Liebe Grüße NB


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