Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie ist das mit dem Elterngeld/Mutterschaftsgeld?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie ist das mit dem Elterngeld/Mutterschaftsgeld?

annettgoepfert

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Hallo, mein ET ist am 22.12.2012 und mein befristeter Arbeitsvertrag endet am 31.12.2012. Von einer Verlängerung des Vertrages ist seit Bekanntgabe der SS keine Rede mehr. Bis wann und in welcher Höhe bekomme ich Mutterschaftsgeld? Ab wann bekomme ich Elterngeld und in welcher Höhe? Was ist, wenn das Kind nach dem 31.12.2012 zur Welt kommt? Muss ich mich trotzdem beim Arbeitsamt melden? Wenn ja, ab wann (ich stehe ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, hätte auch so das Elternjahr genommen). Ich bin gesetzlich krankenversichert. Ich danke im Voraus. MfG Annett


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn der Vertrag während des Mutterschutzes endet, übernimmt die Krankenkasse auch den Arbeitgeberanteil. Vorsichtshalber würde ich mich beim Arbeitsamt melden, Sie erhalten jedoch keine Leistungen, wenn Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Liebe Grüße, NB


SumSum076

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Da der Vertrag IM Mutterschutz ausläuft, bekommst du das MuSchu-Geld für die üblichen 14 Wochen um die Geburt von der KK und zwar (da bin ich mir grad nicht so sicher, obs nicht höher ist) in Höhe des Krankengeldes. Elterngeld gibt es ab Geburt bis zum ersten Geburtstag. Es sei denn du bist alleinerziehend. Allerdings wird das Elterngeld mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Stünde dir also mehr Elterngeld als MuSchu-Geld zu, dann bekämst du den "Überschuss" zusätzlich zum MuSchu-Geld ausgezahlt. Beim Elterngeld gibts ca 65% vom durchschnittlichen Nettolohn der letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt. Da ändert sich aber was für Kinder, die ab 2013 geboren werden. Es wird etwas weniger EG geben. Ich würde mich bei der ARGE melden, denn ohne AG keine Elternzeit. Dazu würde ich mich von den Mitarbeitern dort beraten lassen. Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

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Bis 31.12.2012 bekommst Du das Mutterschaftsgeld vom AG, danach bekommst Du das Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes von der KK. Daran ändert auch nichts wenn das Kind später kommt - außer dass es dann länger Mutterschaftsgeld von der KK gibt. Dem Arbeitsamt sollte man nur kurz melden wie die Sachlage ist und wie lange man in EZ gehen will. Die sagen einem dann auch wann man sich wieder melden muss etc. LG Sabine


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