Larona
Hallo Frau Bader, hier im Forum habe ich immer wieder von dem neuen Gesetz gelesen nach dem man am Tag vor dem neuen Mutterschutz die erste, laufende Elternzeit beenden kann und dann den gleichen Zuschuss vom AG bekommt wie beim ersten Mutterschaftsgeld. Habe ich das so richtig wiedergegeben? Das würde ja heißen, dass auf das Nettogehalt von vor dem ersten Mutterschutz aufgestockt wird. Ich habe damals vollzeit gearbeitet und entsprechend viel Zuschuss bekommen. Jetzt arbeite ich die letzten vier Monate vor dem zweiten Mutterschutz in Teilzeit mit einer ganz geringen Stundenzahl beim gleichen Arbeitgeber. Im Vertrag steht auch, dass es eine Beschäfftigung im Rahmen der Elternzeit ist. Ich verdiene jetzt so wenig, dass es nicht mehr ist als das was die KK sowieso zahlt. Wie ist das nun? Wird der Arbeitgeberanteil nach meiner alten Vollzeitstelle berechnet oder nach dem Teilzeitjob, der ja ausdrücklich im Rahmen der Elternzeit stattfindet? Vielen Dank für Ihre Antwort! Larona
Hallo, wenn Sie die Elternzeit vorzeitig beendigt, endet nach ihrem Vertrag doch auch die Teilzeit. Es gilt dann der Werder Vollzeitvertrag. Wir bekommen also vom Vollzeitvertrag das MG. Dies alles nur, wenn das Kind ab 2013 geboren wird. Liebe Grüße, NB
Lina_100
Nach dem VZ Gehalt. Dies hat übrigens nichts mit der an die EuGH angepassten Gesetzeslage zu tun. In Ihrem Fall (TZ in EZ) konnte man schon nach bisheriger ausdrücklicher Gesetzeslage (zulässige TZ während der Elternzeit) die EZ beenden und den alten Vertrag aufleben lassen.
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