Also mein Lebensgefährte und ich sind nicht verheiratet, die Vaterschaftsanerkennung wurde kurz nach der Geburt unseres Kindes (3 Jahre) eingereicht. Das Sorgerecht ist noch allein bei mir, nun gibt es aber doch diese neue Sorgerechtsregelung - wie sieht die genau aus und hat Mann mit dem gemeinsamen Sorgerecht auch gleichzeitig das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Ich bin maximal fürs Besuchsrecht des Vaters vorerst, da er mit unserem Kind zurzeit überfordert ist und ich finde das es dazu noch zu klein ist ständig den Wohznort zu wechseln, ich mein wenn es mal älter ist und selbstständiger ist es wieder was anderes, kann man das beantragen und welche Schritte sind dazu nötig. Wie wird meist in solchen Fällen entschieden? Muss es zum Gericht kommen oder hilft auch schon das klären mit Anwalt?
Entschuldigung, das sind wirklich viele Fragen aber ich mache mir halt einfach nur Sorgen und Gedanken.
Mitglied inaktiv - 05.11.2010, 07:32
Antwort auf:
Wie ist bei einer Trennung die genaue Sachlage
Hallo,
1. Eine neue Regelung gibt es noch nicht, diese hat auch wohl nichts mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht zu tun
2. Ein Umgangsrecht hat der Vater, bei einem 3 jährigen Kind doch vom ALter her unproblematisch
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.11.2010
Antwort auf:
Wie ist bei einer Trennung die genaue Sachlage
ich glaube, daß der vater derzeit noch einen antrag stellen muß auf das gemeinsame sorgerecht. auch das aufenthaltsbestimmungsrecht müßte er beantragen.
dann würde natürlich geprüft, von wem das kind bis dato in der hauptsache betreut worden ist, lebensumstände von mutter und vater, wer geht wie lange arbeiten, betreuung etc.
grundsätzlich würde ich im fall der trennung versuchen, mich friedlich mit dem vater auf eine lebbare umgangsregelung zu einigen, da braucht man auch keinen anwalt, wenn man das normal regelt.
möglicherweise macht der vater auch gar keinen druck, das gsr ist meistens nur eine formsache....
Mitglied inaktiv - 05.11.2010, 08:36