mirela2502
Hallo Frau Bader. Ich habe da eine Frage. Ich befinde mich momentan noch in Elternzeit bis zum 19.02.2019. Wir erwarten jedoch unser zweites Kind, welches voraussichtlich am 21.02.2019 geboren wird laut ET. Ich habe nur ein Jahr mein Basiselterngeld beantragt und werde dies erneut so tun. Mein Arbeitsverhältnis lief im Juli 2018 aus. Jetzt stellt sich mir die Frage, wenn das zweite Kind nach dem 19.02.2019 kommt, wie hoch ist dann mein Elterngeld? Kann ich mit dem selben rechnen, wie jetzt auch PLUS dem Geschwisterbonus? Vielen Dank schon mal im Voraus.
Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Liebe Grüße, NB
Himbeere2008
Du bist Hausfrau mit Elterngeldbezug.
-Talia-
In Elternzeit bist du nicht mehr, weil dein Arbeitsvertrag ausgelaufen ist. Ohne Arbeitgeber keine Elternzeit. Wann ist denn dein 1. Kind geboren?
mirela2502
Mein Sohn ist am 20.02.2018 geboren und ich erhalte bis 19.02.2019 mein Elterngeld. Habe heute bei der Elterngeldstelle nachgefragt und die meinten das eben die 12 Monate vor dem ersten Elterngeld berechnet werden als Einkunft (der tatsächliche Lohn, kein Mutterschaftsgeld und Elterngeld) und ich somit das selbe Elterngeld erhalte wie jetzt
-Talia-
Da deine Kinder nur 1 Jahr auseinander sind, bekommst du in der Tat dasselbe Elterngeld wie beim ersten plus Geschwisterbonus.
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