tereska88
Hallo frau Bader. Meine Schwägerin ist wieder schwanger. Sie ist jetzt 3 jahr in elternzeit. Den 1 jahr hat sie elterngeld bekommen jetzt bekommt sie nur kindergeld und landeserzihungsgeld. Wie wird das jetzt mit den Elterngeld? Bekommt sie das gleiche Geld wie beim 1 kind? Vor den 1 schwangerschaft hat sie nur 6 Monate gearbeitet und dann hat sie beschäftigungsverbot bekommen .Eine zweite frage, wenn sie jetzt ihre Elternzeit endet und sich ein beschäftigungsverbot von Arzt hollt bekommt sie dann ihr normale gehalt und dann wird es davon den elterngeld berechnet?? Vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo, Sie wird nur den Mindestbetrag u Geschwisterbonus bekommen. Die EZ wegen eines BVs kann man nicht beenden Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Nein, denn das nennt sich Betrug, fliegt sofort auf und wird bestraft. Wann genau wurde das erste Kind 1 Jahr und wann genau beginnt der neue Mutterschutz.
tereska88
Im dezember 2013 wurde das erste kind geboren und ich glaube anfang oktober kommt das zweite kind. Auch wenn sie z.b. eine woche wieder arbeiten wird und dann das beschäftigungsverbot bekommt?
Sternenschnuppe
Nein. Auch dann nicht. Sie will die Elternzeit beenden sich zu bereichern. Das ist Betrug ! Sie will nur die Kohle und nicht arbeiten. Wieso ist es denn klar dass es ein BV gibt, was arbeitet sie ? Elterngeld wird 300€ betragen.
tereska88
Etwas mit autoteile bzw.reinigung oder sowas
Sternenschnuppe
Ah. Ok. Da kann das üblich sein. Scharfe Reinigungsmittel wohl. Wie auch immer. Sowohl Ende Elternzeit als auch BV müssen vom Arbeitgeber der Krankenkassr gemeldet werden und schon fliegt es auf und hat Konsequenzen. Zu Recht, denn die normale Bürokraft wäre benachteiligt, die müsste arbeiten und bekäme kein BV. Daher ist es fair gelöst. Sie hätte erst wieder arbeiten müssen eine Weile oder zum Ende der Elternzeit schwanger werden sollen. Und für den Fall der Fälle : Die Krankasse die den Lohn dann ersetzen soll kann in solch Grenzfällen eine Bestätigung vom Arzt verlangen wann genau die Schwangerschaft festgestellt wurde.
Mitglied inaktiv
Hi, sie bekommt gar kein BV, sie ist ja in Elternzeit. Und die darf sie erst zum neuen Mutterschutz für Kind2 beenden. Läge der neue Mutterschutz nach Ende der laufenden Elternzeit, hätte sie evtl für die Zwischenzeit ein BV bekommen können. da aber Mutterschutz VOR Ende Elternzeit, gilt das nicht. Elterngeld wird nur Mindestsatz. Für mehr hätte sie die 12 Monate vor Geburt von Kind2 arbeiten gehen müssen, sei es eben Vollzeit, oder, was auch eine Option gewesen wäre, wäre Teilzeit innerhalb der Elternzeit. Das kann sie im Grunde genommen immer noch - wenn sie einen AG findet der sie schwanger einstellt bis zum Mutterschutz. Und wenn ihr eigentlicher AG ihr das OK gibt das sie bei einem anderen innerhalb der Elternzeit in Teilzeit (bis zu 30 Std die Woche) arbeitet. Wichtig ist noch, sie soll die laufende Elternzeit zum neuen Mutterschutz beenden, so bekommt sie wenigstens noch das volle Mutterschaftsgeld wie bei Kind1, also Anteil KK und Anteil AG. macht sie das nicht, gibt es nur das Geld von der KK.
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