Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie hoch ist das Elterngeld in der 2ten ss

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie hoch ist das Elterngeld in der 2ten ss

Emilias_Mams

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Liebe Frau Bader, mein Fall ist meiner Ansicht nach etwas kompliziert. Im April 2015 haben mein Mann und ich erfahren das wir ein Kind erwarten. Ab Mitte Mai wurde ich bis zum Mutterschutz (ab 23 November) immer wieder mit anderen Diagnosen krank geschrieben. Ein Beschäftigungsverbot war laut meiner Ärztin nicht möglich. Am 28.12.2015 ist dann unsere Tochter zur Welt gekommen. Elternzeit hatte ich nun bis zum 28.06.2017 beantragt. Vor der Geburt hatte ich ein Nettoeinkommen von 1320 Euro im Monat und das jetzige Elterngeld beträgt 812 Euro Monatlich. Nun ist es so das wir geplant hatten im Januar 2017 erneut schwanger zu werden. Welche Summe an Elterngeld steht uns dann zu? Ich müsste ja im Grunde ab dem 29.06.2016 wieder arbeiten gehen da dann die beantragte Elternzeit ausläuft. Allerdings rechne ich auch mit einer erneuten ss mit krankschreibungen. Entschuldigen Sie den langen und komplizieren Text. Vielen Dank für Ihre Hilfe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB (auch Emilias Mama)


Sternenschnuppe

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Gab es unterschiedliche Diagnosen oder hat sie sich die ausgedacht ? Kam jetzt nicht deutlich raus. Fakt ist, dass Du ab Januar 2017 für ein neues Elterngeld nur Nullrunden hast bis zum Ende der Elternzeit. Das zieht die Jahressumme ( 12x Einkommen vor neuem Mutterschutz ) arg nach unten. Daher solltest Du erst wieder arbeiten und 12 Monate Einkommen erwirtschafen.


Emilias_Mams

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Ja Sie hat immer wieder neue Diagnosen gestellt. 1. Disgnose wegen drohender Fehlgeburt 2. extremes Erbrechen (10 kg in 6 Wochen abgenommen) 3.... Habe quasi bis in den op ständig gebrochen und konnte kaum essen. Hinzu kam noch monatelang Migräne mit Aura inkl. Zig Krankenhaus Aufenthalten. Die Ärztin hat allerdings immer wieder neue Diagnosen gestellt anstatt sich auf das wesentliche nämlich das Erbrechen und die Migräne zu konzentrieren.


Sternenschnuppe

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Liest sich komisch. Also nicht von Dir, sondern von der Ärztin. Wie auch immer, bei einer erneuten Schwangerschaft solltest Du zusehen zumindest Teilzeit ab Januar zu arbeiten, sonst landest Du eventuell beim Mindstsatz, je nachdem wie viel Lohn Du noch zusammenbekommst ab Ende Elternzeit.


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