Asseli
Sehr geehrte Frau Bader, Aktuell bin ich in der Elternzeit und habe einen Vertrag mit 24h/Woche, der am 31.07.2022 ausläuft. Bis 31.07.2022 habe ich bei meinem Arbeitgeber auch Elternzeit beantragt. Ich beziehe bis 21.05.2022 Basiselterngeld. Ab 7. Mai 2022 fange ich mit 8h/Woche eine neue Teilzeitstelle bei meinem früheren Arbeitgeber an. Wie ist die rechtliche Lage? 1) Muss ich einen Aufhebungsvertrag mit meinem jetzigen Arbeitgeber zum Einstellungsdatum machen? 2) ODER - eventuell besser für Anrechnung von Rentenzeiten/Elterngeld, einen Antrag bei meinem Arbeitgeber stellen auf Nebenbeschäftigung in Elternzeit in Teilzeit bei mit 8 Wochenstunden? Ich würde ungerne meinen jetzigen Arbeitgeber über die Aufnahme des Weiteren Teilzeitjobs informieren, da dieses Angebot zum Zeitpunkt kam, als ich die Elternzeit aus gesundheitlichen Gründen meines Frühgeborenen Sohnes um ein Jahr verlängert habe und somit kam die Verlängerung meines Arbeitsvertrages nicht mehr in Frage. Das Angebot mit 8 Stunden mit sehr verlockenden Bedingungen wie Homeoffice und flexible Arbeitszeiten kam unmittelbar von meinem alten Arbeitgeber direkt nach meiner Verlängerung der Elternzeit bei meinem jetzigen Arbeitgeber. Ich will es nicht, dass es so vorkommt als hätte ich gelogen, was überhaupt nicht der Fall ist. Ich wünsche mir natürlich auch ein gutes Zeugnis. Darüber hinaus stehe ich vor einer Dilemma, wie ich damit umgehen soll? Bin ich rechtlich verpflichtet über die Aufnahme eines Teilzeitjobs in der Elternzeit bei meinem jetzigen Arbeitgeber zu berichten, wenn der Vertrag eher bald ausläuft? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Hallo, 1. Nein, der jetzige AG muss die TZ in EZ genehmigen 2. Das macht für die Dt RV keinen Unterschied. 3. Sie dürfen bis zu 30 Std/ Wo arbeiten Liebe Grüße NB
Bone
Das geht nicht. Dein Kind ist vor Sept. 21 geboren. Damit gilt für dich rechtlich 30 Std die Woche innerhalb der EZ. Mit 32 Std liegst du drüber.
Mitglied inaktiv
Da dein Kind vor September 21 geboren wurde, darfst du nur 30 Stunden arbeiten. Also maximal 6 in dem anderen Job. Und auch den muss dein AG genehmigen.
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