qCollie
Sehr geehrte Frau Bader, Ich sitze gerade vor dem Antrag zum Elterngeld. Folgende Fakten: Unser Sohn wurde am 16.04.2014 zu früh geboren (errechneter Entbindungstermin war der 04.05.2014). Mir wird bis zum 29.06 Mutterschaftsgeld gezahlt (Krankenkassenanteil + Arbeitgeberanteil). Am 30.06.2014 fange ich wieder an zu arbeiten. Mein Mann bleibt zur Betreuung unseres Sohnes zu Hause. Ab Zeitpunkt der Geburt möchte er Elterngeld beziehen. Nun meine Frage, stehen ihm 9 oder 11 Monate Elterngeld zu? Vielen Dank für Ihre Antwort Nicole
Hallo, 14 Monate minus die, in denen Sie MG bekommen haben Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
12. Du nimmst ja gar keine, beziehungsweise maximal durch den verlängerten Mutterschutz 3, dann bleiben ihm 11. Auf keinen Fall nur 9 :-) An Eurer Stelle beantragt die 12 für ihn, für Dich gar nicht, nimmst ja keine Elternzeit. Wegkürzen können sie mit Begründung immernoch.
SumSum076
Wenn du ab Mutterschutzende wieder Vollzeit arbeiten gehst und man den dritten Lebensmonat voll dir zuschreiben will... ich habe schon ein Urteil gelesen, wonach in diesem Fall das Elterngeld für den LM 3 taggenau berechnet und zwischen den Eltern aufgeteilt werden muss. Weil die Mutter durch die Vollzeittätigkeit gar keinen Anspruch mehr auf Elterngeld ab Mutterschutzende hat. Gruß Sabine
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