Mitglied inaktiv
Hallo, ich bekomme im Dezember mein 2. Kind (das 1. ist 08/00 geboren) und bin nun verwirrt, wie ich Elternzeit beantragen soll. Ich habe bis Ende Dezember Erziehungsurlaub für das 1. Kind beantragt, weil ich davon ausgegangen bin, daß dieser automatisch endet, wenn ich im Erziehungsurlaub für das 2. Kind bin. Dies ist nun aber wohl doch nicht der Fall. Ich möchte mit dem 2. Kind 2 Jahre Erziehungsurlaub nehmen und Teilzeit arbeiten (wäre ja dann 30 Std./Woche möglich). Im Erziehungsurlaub für das 1. Kind darf ich aber nur 19 Std./Woche arbeiten. Wie muß ich nun meine Elternzeit beantragen, damit ich nicht irgendwo eine Lücke habe oder auf einmal kein Erziehungsgeld für das 1. Kind mehr bekomme? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Mfg Angela
Liebe Angela, wenn der EU vom 1. Kind wie beantragt zu Ende ist, können Sie im Anschluss EU für das 2. Kind beantragen. Im 1. EU dürfen Sie 19 Std. arbeiten, im 2. 30Std. Wenn der 1. EU noch länger geht, können Sie mir dem Ag vereinbaren, dass der 1. verkürzt wird und dann den neuen EU beantragen. Dann haben Sie die Stundenproblematik nicht. Gruß, NB
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