Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie Elterngeld berechnen?

Frage: Wie Elterngeld berechnen?

Sabeth!

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Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann hat in den ersten beiden Lebensmonaten unseres Sohnes Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Wäre er komplett in Elternzeit gegangen, hätte er den Höchstsatz an Elterngeld bekommen. Er hat 50% gearbeitet und ist, aufgrund der Infos und Rechenbeispiele im Netz, davon ausgegangen, dann 50% des Höchstsatzes, ca 900€/ Monat, zu bekommen, zusätzlich zum halben Gehalt. Stattdessen bekommt er nur 150€ Mindestsatz/ Monat, da das halbe Gehalt voll angerechnet wurde? Ist das rechtens? So haben wir das nicht verstanden gehabt?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, leider ist es das. Rechnen Sie konkret nach beim Ministerium: https://familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/elterngeldrechner Liebe Grüße NB


basis

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Tut mir leid, das zu sagen, aber dann habt ihr es wohl falsch verstanden... Da könnt ihr noch mal nachrechnen: https://familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/elterngeldrechner 150€ sind der Mindestsatz für ElterngeldPlus. Ich hoffe, er macht dann noch mal 2 Monate Elternzeit, sonst dürft ihr das Geld auch noch zurückzahlen, weil er keine zwei Basismonate genommen hat. Grundsätzlich soll das EG ja auf den "Verlust" durch die geringere Arbeitszeit berechnet werden. Beim EGPlus kann es bei der Berechnung passieren, dass wenn man bei hohem Einkommen zwar viel Verlust aber eben auch immer noch ein hohes Einkommen hat, man weniger Elterngeld bekommt. Uns ist das auch in den Partnerschaftsmonaten passiert, da konnte man das sehr gut sehen. Mein Mann und ich haben beide 25h gearbeitet. Er mit etwas höherem Grundgehalt und mein EG war höher als seins, obwohl sein "Verlust" ja eigentlich höher war. Aber sein Verdienst für die gleiche Stundenzahl eben auch. Kurz gesagt: Das Einkommen deines Mannes ist vermutlich deutlich zu hoch und deshalb der geringe Elterngeldanspruch.


Dojii

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Zu meiner Vorrednerin muss ich anmerken, dass man keine vier Monate Elterngeld Plus nehmen muss. Es reicht, wenn man zwei Monate Elterngeld Plus in Anspruch nimmt. Das Elterngeldgesetz schreibt nur vor, dass zwei Monate Elterngeld in Anspruch genommen werden müssen, egal welcher Art. Zu deinem Problem. Die 50% Einkommen nach Geburt sind gesetzlich bei ca. 1385 EUR netto gedeckelt. Sprich wenn dein Mann in 50% Teilzeit mehr als 1385 EUR netto verdient, dann wird der Rest, der darüber liegt, mit dem Elterngeld Plus verrechnet, was zu deutlichen Minderungen bis hin zum Mindestsatz führt.


basis

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Par. 4 BEEG (5) Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monatsbeträge Elterngeld im Sinne des Absatzes 2 Satz 2 zuzüglich der vier nach Absatz 4 Satz 3 zustehenden Monatsbeträge Elterngeld Plus beziehen. Er kann Elterngeld nur beziehen, wenn er es mindestens für zwei Monate in Anspruch nimmt. (2). Satz 2 setzt EG mit BasisEG gleich. Wieso reichen zwei Plusmonate aus? Soweit ich auch hier die Antworten kenne müssen zwei Basismonate bzw entsprechend Plusmonate genommen werden.


Dojii

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Die Richtlinien zum Elterngeld präzisieren das Ganze noch mal: 4.5.2 Mindestbezugszeit Ein Elternteil muss mindestens für zwei Monate Elterngeld (Basiselterngeld oder Elterngeld Plus) beziehen. Die Voraussetzungen der Mindestbezugszeit sind auch dann erfüllt, wenn die elterngeldberechtigte Person zwei Elterngeld Plus Monate bezieht. https://www.bmfsfj.de/blob/119692/9711fd0fde0d9a2d1f2ba8b82de6a25a/richtlinien-elterngeld-plus-data.pdf


basis

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