Frage:
Wie dem Vater das Umgangsrecht entziehen?
Hallo Frau Bader,
ich benötige dringend Ihren Rat.
Der Vater meines zweijährigen Sohnes hatte seit seiner Geburt nur sporadisch Umgang mit meinem Sohn, da unser Verhältnis sehr angespannt und aggressiv ist.
Ich habe direkt nach der Entbindung Kontakt mit einer Beratungsstelle aufgenommen, und im Anschluss eine Umgangsvereinbarung erstellt, mit wochenendlichen Umgängen (entweder Samstag oder Sonntag für maximal 2 Stunden in meiner Anwesenheit), an welche wir uns beide zwar grundzätzlich gehalten haben, jedoch gab es aufgrund von Krankheitsfällen auf beiden Seiten hin und wieder Ausfälle.
Vor ca. zwei Monaten kam es zu einer Auseinandersetzung. Er hatte meinem Sohn auf seinem Telefon eine Art Horrorvideo gezeigt, das definitiv nicht jugendfrei war. Woraufhin ich mein Kind aus der Situation genommen habe, und seinem Vater sagte, dass ich ihn niemals mit ihm alleine lassen kann. Daraufhin hat mich der Kindsvater in Gegenwart unseres Sohnes schwer beleidigt und angeschrien, sodass mein Kind bei mir Schutz gesucht hat.
Außerdem drohte er mir mit dem Amtsgericht, sodass ich vor zwei Wochen einen Brief von seinem Anwalt erhielt, in dem ich aufgefordert wurde, den Umgang wieder stattfinden zu lassen, sogar mein Kind mit ihm alleine zu lassen (was schonmal überhaupt nicht in Frage kommt, da mein Sohn aufgrund des geringen Kontakts und demnach Mangel an Vertrauen große Angst haben würde).
Ich habe mir daraufhin erneut einen Termin von der Beratungsstelle zuweisen lassen, welcher allerdings erst nächste Woche stattfindet. Dies habe ich seinem Anwalt via E-Mail mitgeteilt. Sein Anwalt hat mich nun erneut kontaktiert und mir mitgeteilt, dass ein Termin bei der Beratungsstelle nicht ausreicht, und ich dringend den Umgang wieder zulassen soll. Ich habe jedoch den Umgang nie abgebrochen, ich habe mich lediglich nicht mehr beim Kindsvater gemeldet, und auch er hat sich nicht mehr gemeldet und ist direkt nach unserer Auseinandersetzung zu seinem Anwalt gegangen.
Jetzt zu meiner Frage, ist es in Ordnung, zunächst den Gesprächstermin mit der Beratungsstelle wahrzunehmen, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen, oder muss ich den Umgang bis dahin stattfinden lassen, auch wenn der Vater mir Angst macht und ich denke, dass er schlechten Einfluss auf meinen Sohn hat?
Wie hoch sind in etwa die Kosten für rechtlichen Beistand? Kann das in irgendeiner Form staatlich übernommen werden, oder müsste ich das selbst tragen?
Ist das Verhalten des Kindsvaters ausreichend, um ihm das Umgangsrecht zu entziehen?
Schon mal vielen Dank.
Viele Grüße
von
Jules McGee
am 20.06.2018, 09:57
Antwort auf:
Wie dem Vater das Umgangsrecht entziehen?
Hallo,
besorgen Sie sich einen Beratungshilfeschein beim zuständigen AG (wenn Sie bedürftig sind) , dann berät ein Kollege vor Ort Sie umsonst (Sie müssen dann nur die Schutzgebühr von 15 € zahlen)
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.06.2018
Antwort auf:
Wie dem Vater das Umgangsrecht entziehen?
Schreib dem Anwalt doch wie hier:
Einvernehmlich vereinbart sind Umgänge am Wochenende, Samstag, Sonntag, 2 Stunden mit dir zusammen.
Wird von beiden Seiten locker gehandhabt. (Wie macht ihr die Treffen sonst aus? Aktuelle Absprachen oder sind die Zeiten fest?)
Gemäß dieser Absprachen erwartest du den Besuch des Vaters am XY (oder wo findet der sonst statt?).
Selbstverständlich unterstützt du einen vertrauensbildenden Umgang. Was zur Folge hat, dass du bei Beleidigungen, "Ausfällen" wie anschreien oder aber Horrorvideos den Umgang sofort abbrichst, damit das Vertrauen vom Kind zum Vater nicht gestört wird.
Denn: Du MUSST den Umgang nicht so durchführen, weil er nicht gerichtlich festgesetzt ist. Aber du SOLLTEST den Umgang so stattfinden lassen wie zwischen euch vereinbart! Es sollte dich aber niemand daran hindern können, dir in der Besuchszeit Unterstützung (Freundin?) zu holen. Den schlechten Einfluss wirst du nicht verhindern können - so mies das auch fürs Kind ist.
Video zeigen und Mutter anschreien, beleidigen reicht nicht aus, um den Umgang zu unterbinden.
Lass dich vom Rechtsanwalt nicht einschüchtern! Es gehört zu seinem Job, so vorzugehen.
Der Weg über die Beratungsstelle (ich nehme an, sie ist für Eltern und Kinder gedacht?) ist schon der richtige!
Eventuell kannst du aber darüber nachdenken, wie der Umgang erweitert werden kann. Für den Fall, dass der Vater sich irgendwann benehmenn kann. Oder das Kind einfach älter wird. Der Stand wird nicht immer so bleiben können.
Es kann auch Sinn machen, wenn du dich bei der Beratungsstelle auch darüber beraten lässt, wie du im Falle eines Gerichtsverfahrens vorgehen kannst. Vielleicht kommt Prozesskostenhilfe in Frage? Oder wie Erstberatungsgespräche bei Rechtsanwälten ablaufen?
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 20.06.2018, 11:11
Antwort auf:
Wie dem Vater das Umgangsrecht entziehen?
Hallo Sabine.
Vielen Dank für dein Antwort. Das erleichtert mich schon mal ein wenig. :)
Es ist so, dass die Umgangsvereinbarung bis zu seinem zweten Lebensjahr galt, danach wollten wir eine neue aufsetzen. Jedoch besserte sich das Verhältnis, heißt, ich habe zu Gunsten unseres Kindes versucht so stressvermeidend, wie möglich zu agieren, und wir haben uns zwar immer noch am Wochenende, jedoch spontaner, ohne zeitlich festgesetzte Begrenzung und ohne Umgangsvereinbarung getroffen. Eben bis zu diesem Vorfall.
Das Problem ist auch, dass der Kindsvater noch einen 5jährigen Sohn aus erster Ehe hat, und ich durch einen Besuch beim Kindsvater aus erster Hand weiß, dass er seinen Sohn einen ziemlich dicken Stapel Ego-Shooter spielen lässt, die erst ab 18 sind. Das macht mir natürlich Sorgen, sollte unser Kind mal bei ihm alleine sein.
Eine andere Sache, die mir große Sorgen bereitet, ist, dass der Kindsvater religiös ist. Er kommt aus Israel und hat einen jüdischen Glauben. Als mein Sohn 7 Monate alt war, bat er sein anderes Kind, meinem Kind ein Gebet vorzutragen. Das lässt darauf schließen, dass auch mein Kind indoktriniert würde, wäre es mit ihm alleine. Bitte nicht falsch verstehen, ich respektiere selbstverständlich die Religionsfreiheit. Jedoch empfinde ich es als Einschränkung der Religionsfreiheit, wenn Kinder damit großwerden, und dementsprechend gar keine Wahl haben, zu glauben, was sie möchten.
Darüber hinaus traue ich ihm zu, mit meinem Kind, das Land zu verlassen. Ich habe gehört, dass Flughäfen diesbezüglich Kontrollen machen, doch dass es mit dem Auto möglich wäre, unkontrolliert das Land zu verlassen. Er hat zwar keine Andeutungen gemacht, aber ich trau ihm einfach alles zu.
Muss ich mein Kind irgendwann mit seinem Vater alleine lassen?
Tut mir leid für den langen Text. :)
Viele Grüße
Jule
von
Jules McGee
am 20.06.2018, 12:28
Antwort auf:
Wie dem Vater das Umgangsrecht entziehen?
Für mich klingt das ein bisschen so, als ob du DEIN Kind ohnehin nicht teilen möchtest!
Wie soll der Vater eine Vertrauensbasis aufbauen bei so wenig Umgang?
Hat er sich denn bei seinem ersten Kind anders verhalten, oder warum kommen deine Bedenken erst jetzt?
Ich denke nicht, dass deine Vorwürfe dafür reichen, das Umgangsrecht zu streichen.
Klar klingt das nicht schön, aber du klingst auch nicht einfach!
Ihr habt zusammen ein Kind gezeugt, also hat er auch das Recht sich zu kümmern.
Im Sinne des Kindes würde ich euch wünschen als Eltern einen Weg zu finden. Und hoffe für dich, dass er auch mitzieht.
Alles Gute für dich!
von
Chantie
am 20.06.2018, 15:35
Antwort auf:
Wie dem Vater das Umgangsrecht entziehen?
Religion ist lächerlich. Muss ich so sagen. In den allermeisten Familien mit christlichen Glauben werden die Kinder mit nicht mal 6 Monaten zwangsgetauft, ob die Kinder wollen oder nicht. Das interessiert da auch niemanden.
von
Felica
am 20.06.2018, 18:13
Antwort auf:
Wie dem Vater das Umgangsrecht entziehen?
Ok Felica, und was genau möchtest du damit sagen?
von
Jules McGee
am 20.06.2018, 23:10
Antwort auf:
Wie dem Vater das Umgangsrecht entziehen?
nun, wenn sich der anwalt eingeschaltet hat, dann wäre es an dir, sich über den anwalt an den kv zu wenden und neuerlichen umgang zu planen. oder eben dir einen anwalt zu suchen. wenn du kein geld hast, geht das über prozesskostenhilfe. da anwälte aber in dem fall für lau arbeiten, sind sie auch nicht sehr engagiert.
deine befürchtungen reichen niemals aus, um ihm die noch heiligere kuh des umgangsrechtes zu entziehen.
auch nicht wegen eines nicht jugendfreien videos und drohgebärden dir gegenüber.
bleib immer schön verständnisvoll und kooperativ, das mit der religion hast du vorher gewusst, lass das aussen vor, das sagt dir jeder richter. wenn er das kind beschneiden lassen will, kannst du eingreifen, aber beten ist per se j nichts schädliches.
du musst dich damit abfinden, dass das kind ein gemeinsames projekt ist und solange der vater es will, kommst du aus dieser gemeinsamkeit nicht aus.
verschwende nicht soviel energie dahingehend, lass laufen, manche dinge erledigen sich von selbst.
Mitglied inaktiv - 23.06.2018, 12:23