Frage: Wie bindend ist das Jobangebot

Liebe Frau Bader, ich habe in den vergangenen Jahren einfach schon zu viele Pferde vor der Apotheke kotzen gesehen, sodass ich eine Frage habe. Wie bindend ist das folgende Arbeitsangebot? Ich hatte mich auf eine Stelle im Öffentlichen Dienst beworben. Eine Gleichstellungsbeauftragte war dabei. Dann bekam ich per Mail den Zuschlag. Es heißt: "..., Ihnen mitteilen zu können, dass wir uns dazu entschieden haben, Ihnen eine Stelle anzubieten. Wir freuen uns darauf, dass Sie das Team verstärken. Es wäre schön, wenn Sie sich bald melden würden, ob Sie die Stelle antreten wollen." Ich habe direkt geantwortet, dass ich die Stelle annehme. Kann der Arbeitgeber noch aus irgendeinem Grund zurücktreten oder ist das nun ein bindendes Angebot? Ich muss dafür eine andere Stelle kündigen, die zeitgleich beginnen würde und habe Angst, weil ich einfach schon zuviel erlebt habe. Liebe Grüße

von Sonnenblume1982 am 15.03.2017, 12:01



Antwort auf: Wie bindend ist das Jobangebot

RUB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.03.2017



Antwort auf: Wie bindend ist das Jobangebot

Wer schrieb die Mail? Zukünftiger Vorgesetzter? Personalamt? Dezentrale Personalstelle? Egal wer was wann schreibt: Ich würde erst kündigen, wenn ich einen unterschriebenen Arbeitsvertrag habe. Dein zukünftiger Chef täte dasselbe.

von Pamo am 15.03.2017, 21:45



Antwort auf: Wie bindend ist das Jobangebot

Was heißt RUB?

von Sonnenblume1982 am 17.03.2017, 19:42



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