Bestellung für den Anbieter nicht bindend?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Bestellung für den Anbieter nicht bindend?

Guten Tag, mir ist es jetzt schon mehrmals passiert, dass ich online etwas (im Sale!) bestellt habe. Innerhalb von 24 Stunden kam eine Mail vom Anbieter, dass der Artikel nicht mehr verfügbar ist. (Alle nicht reduzierten Artikel natürlich schon.) Mir ist klar, dass ich auch im Supermarkt nur kaufen kann, wenn etwas noch im Regal vorhanden ist. aber wie ist das online??? Der Artikel war online angeblich verfügbar und ich konnte ihn in meinen Warenkorb packen und kostenpflichtig bestellen. Ist der Anbieter dann nicht auch verpflichtet zu liefern? MFG

von kia-ora am 17.02.2022, 11:46



Antwort auf: Bestellung für den Anbieter nicht bindend?

Hallo, das ist ein klassischer Fall für ein erstes Semester. Das Anbieten der Ware im Internet stellt kein rechtlich verbindliches Angebot dar. Es handelt sich hierbei um eine sogenanntes Invitatio ad offerendum, also eine Einladung, ein Angebot abzugeben. Das Angebot gibt also hier der Käufer ab. Der Verkäufer prüft bei Eingang des Angebotes, ob die Ware vorhanden ist. Sollte dies nicht zu sein, nimmt er dieses Angebot nicht an. Somit kommt kein Kaufvertrag zustande. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.02.2022



Antwort auf: Bestellung für den Anbieter nicht bindend?

hatten wir auch schon. was willst machen? fordere dein Geld zurück und sache erledigt. klar ist es ärgerlich aber wenn der Anbieter sagt, is aus...er kann ja net sachen liefern die er nicht hat. lockangebote sind das z.t.

von mellomania am 17.02.2022, 11:56



Antwort auf: Bestellung für den Anbieter nicht bindend?

In Amerika bekommt man Gutschriften für den Artikel. So kann man dann zu einem späteren Zeitpunkt, wenn der Artikel wieder lieferbar ist, den günstigen Preis nutzen. Ist doch nicht meine Schuld, wenn der Händler erst nach der Bestellung merkt, dass der Artikel weg ist. Mir ist es sogar schon passiert, dass aus meiner Bestellung der reduzierte Artikel rausgenommen wurde und nur der (teure) Rest wurde drin gelassen. Angeblich ausverkauft- online. Habe den Artikel aber 1 Woche später problemlos offline im Laden gesehen - natürlich zum Normalpreis!

von kia-ora am 17.02.2022, 13:50



Antwort auf: Bestellung für den Anbieter nicht bindend?

bzw. "Dieser Artikel kann aufgrund begrenzter Vorratsmenge bereits im Laufe des ersten Angebotstages ausverkauft sein.” Nur "Solange der Vorrat reicht" ist tatsächlich nicht ausreichend bei Online-Angeboten. Zudem muss bei Vorrats-Ende das Angebot auch umgehend abgeschaltet werden. Der Vorrat ist leider zeitgleich mit deiner Bestellung zu Ende - kann passieren. Dagegen vorgehen könntest du nur, wenn der Anbieter nachweislich das Angebot eben nicht abschaltet und so zu vermuten ist, dass er über diese "Masche" dich zum Kauf eines teureren Artikels bringen will. Ist das nicht der Fall, handelt der Anbieter korrekt: er informiert dich umgehend darüber, dass der Artikel zu diesem Preis nicht mehr erhältlich ist. Online können halt innerhalb kürzester Zeit oder auch zeitgleich Bestellungen eingehen, so dass es nicht immer möglich ist, das Angebot sofort zurück zu ziehen/abzuschalten bzw. das System diese Bestellungen erst mal alle natürlich als "lieferbar" einstuft.

von cube am 17.02.2022, 14:14



Antwort auf: Bestellung für den Anbieter nicht bindend?

Hallo, Also abgesehen davon, dass dies ein Forum für den deutschen Rechtsraum ist: Ich lebe in den USA. Und ich bestelle auch öfter mal was online. Dabei kam es auch schon vor dass etwas nicht lieferbar war. Niemals habe ich eine Gutschrift für den Artikel bekommen in der Form, dass ich ihn eventuell später für den gleichen günstigen Preis kaufen könnte. Und Rechtsanspruch hast du darauf hier in den USA auf jeden Fall auch nicht. Gruß D

von desireekk am 17.02.2022, 14:18



Antwort auf: Bestellung für den Anbieter nicht bindend?

Ein Vertrag kommt zustande durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen, genannt Antrag und Annahme, geregelt in § 145 ff BGB. Mit dem Klick auf Kaufen gibst Du einen Antrag ab, diesen muss der Verkäufer annehmen, er ist aber nicht verpflichtet dies zu tun. Antrag und Annahme muss nicht mit Worten erfolgen, auch konkludentes Handeln ist i.O. Zu unterscheiden ist übrigens auch das Verpflichtungsgeschäft und Erfüllungsgeschäft. Leider sind viele verkaufende und kaufende Mamas unwissend. Nervt mich des Öfteren... https://www.ombudsstelle.at/faq/probleme-beim-warenkauf/kommt-der-kaufvertrag-mit-der-bestellbestaetigung-zustande/

von HeyDu! am 17.02.2022, 15:46



Antwort auf: Bestellung für den Anbieter nicht bindend?

Nein, eine Bestellung ist nicht bindend. Wenn Du beim Bäcker stehst und ein Kürbiskernbrötchen bestellst, die Verkäuferin sich dann umdreht und sagt "Tut mir leid, ist aus!" hast Du ja auch keinen Anspruch auf das Kürbiskernbrötchen. Auch dann nicht, wenn das Schild "Kürbiskernbrötchen 70 Cent" noch steht. Schau mal in die AGB des Shops. Da wird Dir geholfen.

von Berlin! am 17.02.2022, 20:20



Antwort auf: Bestellung für den Anbieter nicht bindend?

Danke für die Antworten. Dann werde ich ab jetzt ausschließlich im Internet bei Ama..... bestellen. Da passiert das nicht. Schade für die kleinen Firmen, aber ich habe mich jetzt oft genug geärgert. Deren online System ist mir zu langsam und ich muss ja offiziell immer nach 24 Stunden schauen, ob mein Angebot auch gut genug für den Anbieter war. Viel zu umständlich. Zumindest habe ich es jetzt verstanden und kann dementsprechend vorsichtig sein. So schnell falle ich nicht mehr drauf rein. :))

von kia-ora am 18.02.2022, 07:09



Antwort auf: Bestellung für den Anbieter nicht bindend?

Irrglaube, bei Amazon kann dies ebenso passieren :-D. Ich bin da treuer Kunde... Es halten sich alle ans BGB ;-)

von HeyDu! am 18.02.2022, 08:22



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