silke_k
Sehr geehrte Frau Bader, Ich frage für eine Freundin und hoffe, es ist nicht allzu verwirrend: Die 17-Jährige Tochter hat im Internet Waren bestellt. Diese wurden per Vorkasse von der Mutter überwiesen (das Geld bekam sie aber von der Tochter), aber nur ein Teil geliefert. Die Tochter hat daraufhin diverse E-Mail verschickt, auch mit detaillierter Aufführung der fehlenden Ware. Nach Anzeigendrohung bekam sie nun ein Paket, in dem aber genau die Ware war, die sie bereits hat. Die Fehlende steht nach wie vor aus, ist aber im Wert geringer, als die Doppellieferung - d.h. genau genommen hat sie nun weniger bezahlt, als sie Warenwert hat. Frage 1: hätte sie mit ihren 17 Jahren überhaupt in dieser Form bestellen dürfen? Sie war da ja noch nicht volljährig? Wenn nein, was für Folgen hat das? Frage 2: muss sie unter diesen Umständen das 2. Paket zurückschicken? In diesen Wochen zwischen Bestellung und erhalt des 2. Paketes ist sie volljährig geworden - macht das einen Unterschied?? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen, Silke
Hallo, 1. Der Vertrag ist schwebend unwirksam bis die Eltern entscheiden. Wenn sie ein falsches Alter angegeben hat, liegt uU ein Straftatbestand vor. 2. Sie kann sich bei Volljährigkeit selber den Vertrag genehmigen, muss es aber nicht (witzigerweise). Das Paket würde ich zurückschicken, da es ja im Rahmen des vertrages und nicht einfach so versandt wurde. Liebe Grüsse, NB
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