Sehr geehrte Frau Bader, für mich stand schnell fest, daß ich nach der Geburt unseres Kindes Elternzeit nehme und nach 18 Monaten (wenn die Kita los geht) wieder Teilzeit arbeiten möchte. Nun war mir aber nicht bewußt, wie es rechtlich in einem Kleinbetrieb (weniger als 15 Mitarbeiter) aussieht und was nach der Elternzeit auf mich zu kommt. Im Antrag auf Elternzeit habe ich erwähnt, daß ich nach der Elternzeit gerne eine Teilzeitstelle antreten möchte. Auch im pers.Gespräch, 3 Monate später, habe ich meine Vollzeitstelle abgelehnt und meinen Wunsch auf Teilzeit geäußert. Nun sieht es allerdings so aus, daß es betrieblich nicht möglich ist. In diesem Fall (Vollzeit kommt für mich nicht in Frage) müßte ich nun 1 Monat vor Ende der EZ kündigen, oder? Muß mein Chef mir schriftlich mitteilen, daß er meinen Wunsch auf TZ nicht erfüllen kann, oder gilt das nur für Betriebe mit mehr als 15 Mitarbeiter? Und was ist, wenn ich einen Monat vor Ablauf der Elternzeit wieder Schwanger bin und ein Berufsverbot habe? Zählt dann meine Vollzeitstelle noch, oder kann mein Chef sich auf meine mündliche Zusage berufen, daß ich vollzeit nicht wieder komme, bzw. meinen schriftl. Wunsch im Elternzeitantrag? Es ist ja nun auch noch etwas Zeit. Was wäre, wenn ich nun doch eine mündliche Zusage für die Teilzeitstelle bekomme und ich in der EZ schwanger werde? Zählt dann die Vollzeitstelle, oder die TZ. Vielen Dank für Ihre Antwort
von Lisa Marie am 28.06.2014, 21:13