Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ist eine mündliche Abmachung in der Elternzeit bindend?

Frage: Ist eine mündliche Abmachung in der Elternzeit bindend?

Lisa Marie

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Sehr geehrte Frau Bader, für mich stand schnell fest, daß ich nach der Geburt unseres Kindes Elternzeit nehme und nach 18 Monaten (wenn die Kita los geht) wieder Teilzeit arbeiten möchte. Nun war mir aber nicht bewußt, wie es rechtlich in einem Kleinbetrieb (weniger als 15 Mitarbeiter) aussieht und was nach der Elternzeit auf mich zu kommt. Im Antrag auf Elternzeit habe ich erwähnt, daß ich nach der Elternzeit gerne eine Teilzeitstelle antreten möchte. Auch im pers.Gespräch, 3 Monate später, habe ich meine Vollzeitstelle abgelehnt und meinen Wunsch auf Teilzeit geäußert. Nun sieht es allerdings so aus, daß es betrieblich nicht möglich ist. In diesem Fall (Vollzeit kommt für mich nicht in Frage) müßte ich nun 1 Monat vor Ende der EZ kündigen, oder? Muß mein Chef mir schriftlich mitteilen, daß er meinen Wunsch auf TZ nicht erfüllen kann, oder gilt das nur für Betriebe mit mehr als 15 Mitarbeiter? Und was ist, wenn ich einen Monat vor Ablauf der Elternzeit wieder Schwanger bin und ein Berufsverbot habe? Zählt dann meine Vollzeitstelle noch, oder kann mein Chef sich auf meine mündliche Zusage berufen, daß ich vollzeit nicht wieder komme, bzw. meinen schriftl. Wunsch im Elternzeitantrag? Es ist ja nun auch noch etwas Zeit. Was wäre, wenn ich nun doch eine mündliche Zusage für die Teilzeitstelle bekomme und ich in der EZ schwanger werde? Zählt dann die Vollzeitstelle, oder die TZ. Vielen Dank für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben keinen Anspruch auf eine Teilzeitstelle. Mit Ende der Elternzeit müssen Sie also, wenn Ihr Arbeitgeber iIhnen keine Teilzeitstelle zur Verfügung stellen kann, selber kündigen. Ein Anspruch auf Teilzeit haben Sie, wenn der Arbeitgeber es Ihnen zugesichert hat und das auch beweisbar ist.üblicherweise teilte Arbeitgeber mit, dass er eine derartige Stelle nicht hat, ein Anspruch entsteht dadurch jedoch nicht. Wenn Sie nicht gekündigt haben und schwanger werden besteht der Vertrag ja noch und dann können Sie auch ein Beschäftigungsverbot gehen. Liebe Grüße, NB


CKEL0410

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Wenn du kündigst musst du 3 Monate Frist zum Ende der Elternzeit einhalten!!! Es gilt nicht die normale Frist. Dein Chef kann dich nicht kündigen. Erst nach der EZ.


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