Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ist eine mündliche Abmachung in der Elternzeit bindend?

Frage: Ist eine mündliche Abmachung in der Elternzeit bindend?

Lisa Marie

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, für mich stand schnell fest, daß ich nach der Geburt unseres Kindes Elternzeit nehme und nach 18 Monaten (wenn die Kita los geht) wieder Teilzeit arbeiten möchte. Nun war mir aber nicht bewußt, wie es rechtlich in einem Kleinbetrieb (weniger als 15 Mitarbeiter) aussieht und was nach der Elternzeit auf mich zu kommt. Im Antrag auf Elternzeit habe ich erwähnt, daß ich nach der Elternzeit gerne eine Teilzeitstelle antreten möchte. Auch im pers.Gespräch, 3 Monate später, habe ich meine Vollzeitstelle abgelehnt und meinen Wunsch auf Teilzeit geäußert. Nun sieht es allerdings so aus, daß es betrieblich nicht möglich ist. In diesem Fall (Vollzeit kommt für mich nicht in Frage) müßte ich nun 1 Monat vor Ende der EZ kündigen, oder? Muß mein Chef mir schriftlich mitteilen, daß er meinen Wunsch auf TZ nicht erfüllen kann, oder gilt das nur für Betriebe mit mehr als 15 Mitarbeiter? Und was ist, wenn ich einen Monat vor Ablauf der Elternzeit wieder Schwanger bin und ein Berufsverbot habe? Zählt dann meine Vollzeitstelle noch, oder kann mein Chef sich auf meine mündliche Zusage berufen, daß ich vollzeit nicht wieder komme, bzw. meinen schriftl. Wunsch im Elternzeitantrag? Es ist ja nun auch noch etwas Zeit. Was wäre, wenn ich nun doch eine mündliche Zusage für die Teilzeitstelle bekomme und ich in der EZ schwanger werde? Zählt dann die Vollzeitstelle, oder die TZ. Vielen Dank für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie haben keinen Anspruch auf eine Teilzeitstelle. Mit Ende der Elternzeit müssen Sie also, wenn Ihr Arbeitgeber iIhnen keine Teilzeitstelle zur Verfügung stellen kann, selber kündigen. Ein Anspruch auf Teilzeit haben Sie, wenn der Arbeitgeber es Ihnen zugesichert hat und das auch beweisbar ist.üblicherweise teilte Arbeitgeber mit, dass er eine derartige Stelle nicht hat, ein Anspruch entsteht dadurch jedoch nicht. Wenn Sie nicht gekündigt haben und schwanger werden besteht der Vertrag ja noch und dann können Sie auch ein Beschäftigungsverbot gehen. Liebe Grüße, NB


CKEL0410

Beitrag melden

Wenn du kündigst musst du 3 Monate Frist zum Ende der Elternzeit einhalten!!! Es gilt nicht die normale Frist. Dein Chef kann dich nicht kündigen. Erst nach der EZ.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, Ende März 2015 endet meine 2-jährige Elternzeit. Bereits im Herbst 2014 habe ich mich per Mail an meinen AG gewendet um über eine Teilzeitbeschäftigung nach Ende der Elternzeit zu verhandeln (bis zum Mutterschutz/Elternzeit war ich dort in Vollzeit in einem unbefristeten Verhältnis beschäftigt). Wir konnten uns erfreulic ...

Hallo Frau Bader, Ende Juni läuft meine Elternzeit aus. Ich hatte meinen Arbeitgeber vor einiger Zeit darüber informiert, dass ich gerne Teilzeit zurückkommen würde. Vor zwei Wochen gab es ein Gespräch in der Perso, in dem man mir mitteilte, dass man leider keine Möglichkeit sehen würde und mit mir über ein Auflösungsangebot gesprochen. Dieses s ...

Guten Abend, ich hätte mal eine etwas komplexere Frage und hoffe dass Sie mir vielleicht helfen können. Kurz zur Vorgeschichte: Ende Oktober 2024 habe ich unser Baby bekommen. Daraufhin habe ich bis zum 2. Geburtstag Elternzeit beantragt und mit meiner Chefin (Selbständige Ärztin) mündlich vereinbart dass ich, je nachdem wie es nach einem Jahr mit ...

Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut.  Kündigungsfrist sind 4 Wochen.  wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße 

Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe drei Fragen. 1) Aufteilung der Elternzeit Ich bin im letzten Monat schwanger. Mein Mann und ich arbeiten beide Vollzeit beim gleichen Arbeitgeber (Krankenhaus). Unser Kind wird voraussichtlich Ende März / Anfang April 2026 geboren. Wir möchten insgesamt 14 Monate Basiselterngeld beziehen. Sicher ist: - ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit mehr als 10 Jahren bei einem großen Unternehmen in Vollzeit angestellt. Aktuell arbeite ich aber in gesetzlicher Elternzeit nur 20 Stunden wöchentlich, ab Juni würde ich wieder vollzeit arbeiten. Nun hat mir das Unternehmen ein Abfindungsangebot unterbreitet welches die Abfindungssumme anhand meines aktuellen Ge ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...