Lillilina
Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endet am 20 September 2017, nun bin ich wieder schwanger. Bevor ich von der Schwangerschaft wusste, habe ich bei meinen Arbeitgeber eine 30% Stelle nach der Elternzeit mündlich vereinbart. Da ich nun aber wieder schwanger bin und ein Beschäftigungsverbot vom Arzt bekommen habe, möchte ich an meiner alten 100% Stelle festhalten. Mein Arbeitgeber ist über die Schwangerschaft informiert. Ist der mündliche Vertrag über die 30% stelle für mich bindend ? Unterschrieben habe ich den Änderungsvertrag nämlich noch nicht. Über eine Antwort wäre ich dankbar
Hallo, selbstverständlich ist der Vertrag bindend. Sie werden den Lohn für die Teilzeittätigkeit weiter bekommen. Sonst würden Sie ja durch die Schwangerschaft bevorteilt. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Warum hast Du denn dann heute schon ein BV in der Hand, wenn bis zum 19.09. noch Zeit gewesen wäre? Warum nicht erst den schriftlichen Vertrag abgewartet? Lief eine Befristung in EZ aus oder hast Du lediglich einen unbefristeten Vertrag bzgl. Stundenhöhe geändert? Rein theoretisch ist der mündl. Vertrag gültig. BV Geld in Höhe der 30 Stunden. Wie verhält sich denn Dein AG?
Mitglied inaktiv
Sorry, da ging die Hälfte wohl beim Lesen verloren. Steht ja alles da ;-) BV Geld gibt's in Höhe der 30 Stunden, wir sind ja nicht bei "Wünschdirwas".
Mitglied inaktiv
Naja, moralisch auf jeden Fall. Rechtlich andere Sache. Es kann halt nicht bewiesen werden, außer es gibt Zeugen oder so was wie Mailverkehr usw. Ist halt die Frage, wie würdest du es finden wenn es umgekehrt wäre und der AG jetzt "vergessen" würde was ihr mündlich vereinbart hat - zu deinem Ungunsten Wärst du wohl auch nicht soooo begeistert von, oder?
Mitglied inaktiv
Du bekommst das, was du nichtschwanger auch bekommen hättest: eine Bezahlung für eine 30%-Stelle. Ja, der mündlich geschlossene Vertrag ist bindend. Aus deiner Schwangerschaft sollen dir keine Nachteile entstehen, aber auch keine Vorteile.
Mitglied inaktiv
auch rechtlich ist die Antwort klar ;-) Natürlich ist die mündl. Vereinbarung gültig... die Fragestellerin hat höchstens Glück, wenn der AG mitspielt bzw. keinerlei Nachweis hat und vermutlich ist es ihm total egal, denn er bekommt das Geld ja über die Umlage wieder :-(
Mitglied inaktiv
Klar auch rechtlich. Nur wie will da was bewiesen werden.... Ich als AG würde es mir aber merken, selbst wenn es mir teils egal sein kann weil ich ja das Geld wieder bekomme. Wirft halt kein gutes Licht auf einen und wer will da schon Mitarbeiten haben auf die man sich nicht verlassen kann - gerade in finanziellen Dingen.
Lillilina
Danke für die schnellen Antworten
Colien07022004
Ja, eine mündlich geschlossene Abmachung ist bindend. LG
zweizwerge
... und: willst Du evtl. nach der Elternzeit für das zweite Kind gerne Teilzeit arbeiten? Vielleicht 30%? Jetzt hast du gerade ein Angebot dazu...
Kristiiin
Also ich finde den Fall nicht so einfach. Klar ist es bindend, aber wie bereits angesprochen: Kann die 30 Std. Vereinbarung bewiesen werden? Zeugen, Mailverkehr,...? Auch das ganze Gerede von "moralisch"... der AG hätte dies schriftlich festlegen sollen! Andersrum gibt es den Fall sicherlich öfter und da heißt es dann auch "Das hättest du dir vom AG schriftlich geben lassen müssen, selber Schuld!"
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