LiLu24
Hallo, ich bin schwanger (ET Januar 2021) und meine Teilzeit in Elternzeit endet Anfang Oktober 2020. Ab dann wäre ich wieder 9h mehr pro Woche beschäftigt, also auch mit mehr Gehalt. Ich werde ein Beschäftigungsverbot erhalten sobald ich beim Gyn war. Nun frage ich mich, wie sich das Gehalt berechnet? Erhalte ich bis zum Mutterschutz den Durchschnittslohn der letzten drei Monate vor Schwangerschaft oder wird das Mehrgehalt ab Oktober ab dann mit eingerechnet? Vielen Dank und viele Grüße
Hallo, Sie bekommen den Lohn, den Sie jeweils ohne BV erhalten würden. Liebe Grüße NB
mellomania
du erhälst mit bv das, was du ohne erhalten würdest. wenn du arbeiten könntest, weil dein kind betreut ist. ABER du kannst doch jetzt noch gar nicht wissen, dass du ein bv erhälst. nur weil du während der ersten schwangerschaft eins hattest, wirst du jetzt nicht mit sicherheit wieder eins bekommen. damit rechnen könnte schief gehen. wie ist dein kind betreut? könntest du ohne bv die 9 h mehr arbeiten?
LiLu24
Danke für die Antwort. Ich hatte letztes Mal kein Verbot, werde diesmal wegen Corona eins kriegen. Hatte gar nicht damit gerechnet. Ja, Kind ist betreut und die neun h mehr möglich.
mellomania
es gibt kein bv wegen corona. :-) wenn der arbeitgeber arbeit hat, die du im homeoffice zb. machen kannst machst du das. das tun unsere leute auch, die schwanger sind. das ist eine einzelfallentscheidung des arbeitgebers. nach einer gefährdungsbeurteilung.
Felica
Wenn du auch entsprechend arbeiten kannst bekommst du im BV das was du auch ohne bekommen würdest. lediglich Zuschläge für Nachtarbeit, Wochenende würden versteuert werden, das macht dann eine geringe Differenz aus wenn du diese normalerweise bekommst. Diese 3 Monate Durchschnitt beziehen sich auf Verträge wo stundenweise bezahlt wird. Ist die Erhöhung oder auch Verringerung von dauerhafter Natur, dann muss das mit berücksichtigt werden. Also bis Ende der EZ bekommst du TZ, nach Ende der EZ dann plus 9 Stunden. Mutterschaftsgeld wird nach den plus 9 Std gerechnet und das EG wird aus dem Einkommen berechnet was du in den 12 Monaten vor Geburt hattest, ausgeklammert werden dabei die Monate wo du im Mutterschutz bist und bis zu längstens 14 Monate EG. Die plus 9 Std werden also für das EG keine wirkliche Rolle spielen, weil Januar und Dezember wegen Mutterschutz ausgeklammert werden. Für das BV und für das Mutterschaftsgeld aber sehr wohl.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...
Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...
Hallo Frau Bader, ich bin bis März 2026 noch in Elternzeit. Ich habe mir ein Jahr genommen und noch auf einen Monat verlängert. Wir haben bereits einen Kitaplatz, und ich gehe April 2026 wieder arbeiten. Ich und mein Mann haben einen erneuten Kinderwunsch. Was würde mit der Elternzeit und dem Elterngeld passieren, wenn ich während der ...
Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...
Sehr geehrte Frau Bader, folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot aufgrund von Mobbing?
- Rückzahlung Fachweiterbildung
- Elterngeld beim zweiten Kind
- Elterngeld beim 2. Kind – wie wird berechnet, wenn ich nach aktueller Elternzeit in Teilzeit arbeite?
- Urlaubsanspruch im Teilbeschäftigungsverbot
- Mutterschaftsgeld
- Arbeiten in der Industrie - Steht mir eine BV zu?
- Beschäftigungsverbot ist das rechtlich konform?
- Arbeitsvertrag endet vor dem Mutterschutz
- Aufenthaltsbestimmungsrecht