Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie berechnet sich Lohn bei Ende der Teilzeit in Elternzeit und BV?

Frage: Wie berechnet sich Lohn bei Ende der Teilzeit in Elternzeit und BV?

LiLu24

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Hallo, ich bin schwanger (ET Januar 2021) und meine Teilzeit in Elternzeit endet Anfang Oktober 2020. Ab dann wäre ich wieder 9h mehr pro Woche beschäftigt, also auch mit mehr Gehalt. Ich werde ein Beschäftigungsverbot erhalten sobald ich beim Gyn war. Nun frage ich mich, wie sich das Gehalt berechnet? Erhalte ich bis zum Mutterschutz den Durchschnittslohn der letzten drei Monate vor Schwangerschaft oder wird das Mehrgehalt ab Oktober ab dann mit eingerechnet? Vielen Dank und viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen den Lohn, den Sie jeweils ohne BV erhalten würden. Liebe Grüße NB


mellomania

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du erhälst mit bv das, was du ohne erhalten würdest. wenn du arbeiten könntest, weil dein kind betreut ist. ABER du kannst doch jetzt noch gar nicht wissen, dass du ein bv erhälst. nur weil du während der ersten schwangerschaft eins hattest, wirst du jetzt nicht mit sicherheit wieder eins bekommen. damit rechnen könnte schief gehen. wie ist dein kind betreut? könntest du ohne bv die 9 h mehr arbeiten?


LiLu24

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Danke für die Antwort. Ich hatte letztes Mal kein Verbot, werde diesmal wegen Corona eins kriegen. Hatte gar nicht damit gerechnet. Ja, Kind ist betreut und die neun h mehr möglich.


mellomania

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es gibt kein bv wegen corona. :-) wenn der arbeitgeber arbeit hat, die du im homeoffice zb. machen kannst machst du das. das tun unsere leute auch, die schwanger sind. das ist eine einzelfallentscheidung des arbeitgebers. nach einer gefährdungsbeurteilung.


Felica

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Wenn du auch entsprechend arbeiten kannst bekommst du im BV das was du auch ohne bekommen würdest. lediglich Zuschläge für Nachtarbeit, Wochenende würden versteuert werden, das macht dann eine geringe Differenz aus wenn du diese normalerweise bekommst. Diese 3 Monate Durchschnitt beziehen sich auf Verträge wo stundenweise bezahlt wird. Ist die Erhöhung oder auch Verringerung von dauerhafter Natur, dann muss das mit berücksichtigt werden. Also bis Ende der EZ bekommst du TZ, nach Ende der EZ dann plus 9 Stunden. Mutterschaftsgeld wird nach den plus 9 Std gerechnet und das EG wird aus dem Einkommen berechnet was du in den 12 Monaten vor Geburt hattest, ausgeklammert werden dabei die Monate wo du im Mutterschutz bist und bis zu längstens 14 Monate EG. Die plus 9 Std werden also für das EG keine wirkliche Rolle spielen, weil Januar und Dezember wegen Mutterschutz ausgeklammert werden. Für das BV und für das Mutterschaftsgeld aber sehr wohl.


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