Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie berechnet sich Elterngeld bei Geburt in Elterngeldplus Zeit?

Frage: Wie berechnet sich Elterngeld bei Geburt in Elterngeldplus Zeit?

Susi._

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Hallo Frau Bader:-) Folgendes Szenario: Wir überlegen an einem zweiten Kind und fragen uns wie sich in unserem Fall das Elterngeld berechnen würde: Meine erste Tochter wurde am 26.08.17 geboren. Ich habe 2 Monate Elterngeld Basis und 20 Monate Elterngeld plus beantragt. Das heisst Elterngeld auf 2 Jahre ausbezahlt. Das bedeutet in meinem Fall ca 350€ monatlich für 2 Jahre. Ich arbeite seit dem Basiselterngeld im Minijob mit 442€ steuerfrei monatlich. Meine Frage: Wenn unser 2tes Kind jetzt noch während dem Bezug des Elterngeldplus geboren würde, wie berechnet sich dann das Elterngeld? Bekomme ich das gleiche, wie vorher (700€ für 1 Jahr oder 350 für 2 Jahre)? Oder wird der Verdienst des Minijobs berechnet was ja auf den Mindestsatz 300€ für 1 Jahr bedeuten würde? Oder ganz anders? Gehen wir mal davon aus ich würde im Juli oder August entbinden falls sie einen Zeitpunkt der Geburt brauchen. Und wie würde sich das Mutterschutzgeld berechnen? Schonmal vielen Dank für ihre Mühe Bin leider im Internet nicht fündig geworden. Mit freundlichen Grüßen Susi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Bis zu dem Zeitpunkt sollten Sie sich aus das restliche EG auszahlen lassen. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Liebe Grüße, NB


Felica

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Die Frage kommt hier alle 2 Tage, direkt unter deiner stehen bereits welche die zum gleichen Thema sind. Es wird immer geschaut was man in den 12 Monaten vor Geburt verdient hast. Egal ob das erste Kind, das zweite, das dritte, egal ob EZ ja oder nein. maßgeblich ist immer was in den 12 Monaten vorher an Einkommen vorhanden war. Was ausgeklammert wird sind Mutterschutzzeiten und 12 Monate bei EG und 14 Monate bei EG Plus, diese Zeiten werden durch vorherige ersetzt. Solltest du also nicht bereits schon schwanger sein, wird es bei dir eher auf etwas mehr wie Mindestsatz herauslaufen. Ein 450 € Job erhöht es etwas, aber du wirst auf keinen Fall wieder 700 € bekommen. dafür seit ihr mit Planung vom zweiten Kind zu spät dran bzw verdienst du in der EZ zu wenig. Allerdings bekommst du noch mindestens 75 Geschwisterbonus oben drauf bis das erste Kind seinen 3ten Geburtstag hat. Was ich dir rate, sollte die laufende EZ noch nicht beendet sein wenn euer zweites Kind kommt, dann rate ich dir, beende diese zum neuen Mutterschutz. So bekommst du den vollen Anteil von der KK und vom AG über deinen Vollzeitjob. Zudem lass das EG Plus dann auszahlen sonst verliert ihr das. Beendest du die EZ nicht zum Mutterschutz, gilt der 450 € Job.


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