Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld bei der zweiten Geburt nach 20 Monaten

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld bei der zweiten Geburt nach 20 Monaten

Amella22

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Hallo! Ich bin mit unserem 2. Kind in der 18. Woche schwanger. Bei der Geburt werden unsere Kinder ca 20 Monate auseinander sein. Meine Frage ist, wie sich dann mein elterngeld berechnen lässt. Ich hatte für das erste Kind 8 Monate elterngeld und 8 Monate elterngeld + und habe vor der zweiten Geburt einige Zeit Leerlauf. In dieser Zeit gehe ich nicht erneut arbeiten. Gibt es eine Regelung wie ich das zweite elterngeld berechnen kann? Wären zwischen den Geburten nur 14 Monate würde ich meines Wissens nach das gleiche Geld bekommen, aber so? Werden die sechs Monate die ich über die 14 bin als 0 Euro angerechnet? Ich hoffe das war ein bisschen verständlich:-) Viele liebe Grüße und danke!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R). Wenn man EG Plus bezieht und die Elternzeit wegen einer weiteren Geburt vorzeitig beendet, kann man sich ab dem ersten Geburtstag den Restbetrag auszahlen lassen Liebe Grüße, NB


Felica

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Es gelten wieder die 12 Monate vor Geburt. Ausgeklammert werden Monate mit mutterschaftsgeld und längstens 14 Monate EG. Also ja, wird eine Mischung aus Zeiten von vor dem ersten Kind und Monate mit 0 €. Falls du einen AG hast, unbedingt die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beenden. Damit du auch den AG-Anteil beim Mutterschaftsgeld bekommst. Leermonate sind dann nicht 6 sondern nur 3-4 Monate. Wegen neuen Mutterschutz.


Mabel154

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Das könnte meine Frage gewesen sein... wir sind gleich aufgestellt. Bin jetzt auch 19.SSW und Kind 1 wird bei der Geburt ebenfalls 20 Monate sein. Ich hatte auf dem Sozialamt angerufen und darauf hin beschlossen die EZ sofort zu beenden. Kind 1 geht seit dem kurzfristig zur Tagesmutter und ich wieder Vollzeit arbeiten. So habe ich nun nur 2 Monate mit 0 (April, Mai '21), davor wird das Elterngeld gerechnet und danach mein Lohn. Vielleicht kannst du bis Ende Oktober auch noch bissel arbeiten?


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