MichaelHoe
Hallo, unser Kind ist am 20.07.20 zur Welt gekommen. Unser erster Partnerschaftsmonat beginnt also vom 20.03.22 - 19.04.22 In dieser Zeit müssen wir zwischen 25 und 30 Stunden arbeiten. Wie berechnet sich dieser Durchschnitt? Geleistete Arbeit geteilt durch 4,35 (durchschnittliche Wochenanzahl je Monat)? Beispiel: 22 Arbeitstage von 20.03 - 19.04.22 7 Elterngeldtage 15 wirkliche Arbeitstage 15Tage x 9 Stunden täglich = 135 Stunden ( Mo, Di, Mi, jeweils 9 Stunden, Wochenstunden 27) Wenn ich aber im Durchschnitt rechne 135/4,35 komme ich auf 31,03. Also zu viel. Welche Rechnung ist nun korrekt? Vielen dank, Michael
Hallo, Anhand der Teilzeitvereinbarung des Elternteils wird ermittelt, an wie vielen (und welchen) Tagen in der Woche gearbeitet wird. Dann wird die durchschnittlich mindestens erforderliche arbeitstägliche Stundenzahl des Elternteils ermittelt, indem die mindestens erforderliche durchschnittliche Gesamtstundenzahl pro Woche durch die Zahl der vereinbarten Arbeitstage geteilt wird. Man erhält die durchschnittliche arbeitstägliche Mindeststundenzahl. Dieses Ergebnis wird mit der Zahl der im konkreten Lebensmonat anfallenden, laut Teilzeitvereinbarung verbindlich festgelegten Arbeitstage multipliziert. (RL BEEG 4b.1.1). Liebe Grüße NB
Dojii
Die Richtlinien zum Elterngeld geben folgende Zahlen an (bezogen auf die Kalendertage des Lebensmonats): Bei 28 Tagen im Lebensmonat beträgt die für den Partnerschaftsbonus mindestens erforderliche Arbeitszeit 100 Stunden, bei 29 Tagen 103 Stunden, bei 30 Tagen 107 Stunden und bei 31 Tagen 110 Stunden. Bei 28 Tagen im Lebensmonat beträgt die maximal zulässige Arbeitszeit 120 Stunden, bei 29 Tagen 125 Stunden, bei 30 Tagen 129 Stunden und bei 31 Tagen 133. --> 135 Stunden ist also definitiv zu viel.
Krone
Was ist nun korrekt?Ich fand jetzt mehrere Rechenbeispiele und Zahlen. Welche wird nun angewendet?. Es muss doch irgendwo klar geregelt sein,wie viel man arbeiten darf. Die Angabe min 25 und max 30 in der Woche (jetzt 24 und 32) sind doch viel zu allgemein. Da spielen doch Faktoren wie wirkliche Arbeitstage,wann startet der Lebensmonat(kann ja mitten in der Woche sein),was im Arbeitsvertrag steht usw.eine Rolle. Beispiel 4 Tage Woche: ergibt bei einer 25 Stundenwoche 6h und 15 min Arbeitszeit pro Tag. Bei einem Lebensmonat von 31 Tagen sagt eine gefundene Tabelle einer Beratung min 115 h. Die andere Aussage ist bei 19 Arbeitstagen in einer 4 Tage Woche(x 6,25h)= min 119 h. Und die hier gennante Richtlinie bei 31 Tagen sind min 110h. Dann gibts noch die Errechnung mit dem 4.35 Wochenschnitt... Es wäre echt gut hier Klarheit zu schaffen.
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