Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie berechnet sich der Lohn im Beschäftigungsverbot bei Zeitarbeitsfirmen?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie berechnet sich der Lohn im Beschäftigungsverbot bei Zeitarbeitsfirmen?

SilviB

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Hi, ich bin aufgrund meiner Schwangerschaft seit 11.11.2013 im Beschäftigungsverbot, da ich über eine Zeitarbeitsfirma in einer Firma als Produktionshelferin in einem Betrieb eingesetzt war, in welchem ich in 3 Schichten arbeitete, schwere Gegenstände heben, 8 Stunden stehen/laufen musste und zudem Gasdämpfen und Ähnlichem ausgesetzt war und die Leiharbeitsfirma keinen anderen Einsatzort für mich finden konnte. Vor dem Beschäftigungsverbot bekam ich zusätzlich zum Grundlohn einen Branchenzuschlag sowie Schicht- und Überstundenzuschläge, welche einen nicht gerade geringen Anteil meines Lohns ausmachten. Damals hatte ich monatlich rund 1200 - 1300 € netto. Aufgrund des Beschäftigungsverbotes werden mir inzwischen nur noch rund 800 - 900 € ausbezahlt. Begründung: Die Überstunden- und Schichtzuschläge würden wegfallen, da sie mir im BV nicht mehr zustehen würden; zudem würde als Berechnungsgrundlage jeweils das Geld der letzten drei Monate genommen, sodass ich von Monat zu Monat weniger Geld erhalte?! Zudem hat das Unternehmen, in welchem ich eingesetzt war, zum 08.11.13 alle Leiharbeiter abbestellt, weswegen mir auch der Branchenzuschlag nicht mehr zustehen würde. Ist das rechtens, ich dachte immer, durch das BV dürften einer Schwangeren keine finanziellen Nachteile entstehen und als Berechnungsgrundlage würden die letzten 3 Monate vor BV genommen - d.h. inklusive Zuschlägen, Überstunden usw.? Vielen dank im Voraus für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen, SilviB


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne BV bekommne, im zweifel den durchschnittlichen verdienst der letzten 3 Mo Liebe Grüße NB


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