EvaGiraffe
Hallo, Ich bekomme für mein erstes Kind 22. Monate Elterngeld. Nun ist Nr 2 auf dem Weg. Erstes Kind geboren am 15.6.2016 Geburtstermin Nr 2 1.12.2017 Ich weiß, dass ich 12 Monate für die Berechnung des neuen Elterngelds ausklammern kann, aber wie werden die anderen Monate berechnet? Zählt das Elterngeld als Einkommen in diesen Monaten? Zusätzlich habe ich einen Minijob, dieser zählt dann auch mit rein, nehme ich an? (Ich hoffe ich kann die 12 Monate auch ausklammern, wenn ich einen Minijob habe???) Ich will meine Elternzeit auch frühzeitig beenden, um dann Mutterschaftsgeld zu bekommen. Dann verdiene ich in dieser Zeit ja viel mehr, wird die Elterngeldstelle dann beim Elterngeld von Nr 1 was zurück verlangen? Meine Gedanken sind folgende: wäre es vielleicht sinnvoller, wenn ich meinen Antrag von Nr1 ändere um schon vor dem Mutterschutz von Nr2 alles ausbezahlt zu bekommen, damit sie dann durch das Mutterschaftsgeld nichts abziehen? Ist es vielleicht sogar von Vorteil, wenn ich dann volles Elterngeld bekomme, weil es zur Berechnung für Nr2 beiträgt? Oder trägt es eben nicht bei, dann ist es bestimmt besser den Minijob zu behalten, damit das Geld für Nr2 höher ausfällt? Kann ich vielleicht den Elterngeldbezug von Nr1 auch für die Zeit des Mutterschutzes pausieren und es danach fertig auszahleb lassen oder verliere ich dann den Anspruch? Sorry für die vielen Fragen, aber bisher habe ich nichts dazu in den Foren gefunden. Liebe Grüße, Eva
Hallo, 1. Ich würde mir vor der Geburt des zweiten Kindes den Rest des Elterngeldes vom ersten Kind auszahlen lassen, da es sonst angerechnet wird. 2. Es zählen die letzten zwölf Monate vor der Geburt, die Monate mit Basiselterngeld werden ausgeklammert, ebenso die Monate mit Mutterschaftsgeld. 3. Einkommen spielt nur im ersten Jahr nach der Geburt eine Rolle für das Elterngeld. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Du kannst Dir den Rest auszahlen lassen nach dem ersten Geb. Juli, August und September gehen mit dem Nebenjob in die Berechnung. Was hast Du da netto ? Im Oktober startet ja der Mutterschutz. Die restlichen Monate (9) wird dann der Lohn vor Kind 1 genommen um auf 12 zu kommen. Das alles addiert und durch 12 ergibt den Durchschnittslohn. Davon dann 65% Elterngeld. Plus 10% oder Minimum 75€ Geschwisterbonus.
EvaGiraffe
Liebe Frau Bader, vielen Dank für die Antwort. zu 1. Was bedeutet: Da es sonst angerechnet wird? Bekomme ich dann gesamt weniger Geld? zu 2. Du schreibst man kann die Monate mit Basiselterngeld ausklammern, was ist aber mit den ersten 12 Monaten, wenn ich Elterngeld Plus hatte und nicht Basiselterngeld? zu 3. Wegen Einkommen: Ich verdiene momentan 450€ zusätzlich zum Elterngeld Plus. Wenn ich mir in den Monaten vor der Geburt von Nr 2 das Elterngeld voll auszahlen lasse, also Basiselterngeld beantrage, dann wäre der 450€ Job aber nicht sinnvoll, weil dies ja dann vom Elterngeld abgezogen wird. Bekomme ich dann fürs 2. viel weniger, weil ich dann kein Einkommen in den 3 Monaten habe??? Oder wird Elterngeld auch als Einkommen gerechnet? Tut mir leid, aber ich hab noch nicht verstanden, was jetzt für uns das Beste ist!!!! Liebe Grüße, Eva
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