Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie berechnet sich das Elterngeld bei Berufsverbot?

Frage: Wie berechnet sich das Elterngeld bei Berufsverbot?

MamaAnni

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Hallo, ich habe eine Frage zum Elterngeld. Ich bin seit dem 3. Monat im Beschäftigungsverbot und habe jetzt, wo ich keine Zulangen mehr bekomme, finanzielle Einbußen. Es wird keine Schichtzulage mehr gezahlt. Da ich Krankenschwester bin und diese Zulagen regelmäßig bekomme, wurden sie beim letzten Elterngeld mitberechnet. Wie wirkt sich das jetzt auf mein Elterngeld aus? Werden jetzt die Monate vor dem Beschäftigungsverbot gerechnet? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie müssen diese ZUlagen auch im BV bekommen. Deshalb haben Sie keine Änderungen beim EG. Wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt. Liebe Grüße NB


luvi

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Hallo, ich arbeitete vor der Elternzeit auch im Schichtdienst und hatte ein Beschäftigungsverbot. Der Arbeitsbereich war allerdings ein anderer. Während des Beschäftigungsverbots bekommst Du das durchschnittliche Gehalt der letzten 3 Monate, inklusive Zulagen. Du darfst während der Schwangerschaft nicht schlechter gestellt sein, als wenn Du arbeiten würdest. Das kannst Du bzw. Dein Arbeitgeber im Mutterschutzgesetz nachlesen. Mein Elterngeld wurde ohne Zulagen berechnet. Begründung war, dass die Zulagen steuerfrei sind, und deshalb nicht zur Berechnung herangezogen werden. Luvi


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