Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beitrag Elterngeld und Berufsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beitrag Elterngeld und Berufsverbot

Rebeccak

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Guten Abend, ich Stelle kurz meine Situation dar. Ich bin 24 Jahre alt und zum 2. mal schwanger. Ich habe im Oktober 2018 meine Ausbildung beendet und bei meiner Arbeitsstelle mit einem befristeten Jahresvertrag angefangen. Mein ET ist Mitte Juni. Meine Frage wäre jetzt also: 1. Wie lange bekomme ich das Elterngeld von 67% meines Lohnes? Bekomme ich eine andere Summe sobald mein Vertrag im Oktober 19 ausläuft? Ab wann muss ich mich arbeitslos melden? 2. Ich arbeite als Pflegefachkraft in einem Altenheim und ich habe kein Beschäftigsverbot von meinem Arbeitgeber bekommen sondern muss weiterarbeiten. Nur leider wird auf der Arbeit nicht so auf mich geachtet, wie es eigentlich sein sollte :/ Wenn ich nun ein Beschäftigungsverbot von meinem Arzt bekommen würde, wie würde sich das auf meinem Lohn auswirken? Bekomme ich den Durchschnitt von dem Gehalt der letzten 3 Monate vor der Schwangerschaft oder den Durchschnitt meines "Ausgelernten Gehalts" ? Vielen Dank schonmal, Liebe Grüße, Rebecca


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ob Sie einen Arbeitsplatz haben oder nicht hat mit dem Elterngeld nicht zu tun. Sie bekommen es ganz normal bis zum ersten Monat, wenn Sie Basis-Elterngeld beantragen. Arbeitslosengeld können Sie parallel nicht bekommen, da Sie ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Das geht erst danach. 2. Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsprüfung durchführen. Er muss Sie dann im Zweifel umsetzen bzw. so beschäftigen, dass keine Gefährdung für Mutter und Kind vorliegen. Wenn Sie meinen, dass er dies nicht angemessen tut, müssen Sie das Gewerbeaufsichtsamt einschalten. Der Frauenarzt ist hier der falsche Ansprechpartner. Liebe Grüße NB


mellomania

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da es um deinen arbeitsplatz geht, DARF der arzt überhaupt kein bv ausstellen! das MUSS der AG machen. und wenn dein arbeitsplatz den mutterschutzrichtlinien entspricht, arbeitest du, wie alle andren auch, bis zum mutterschutz bzw. Ende deines Vertrages weiter. wenn du der meinung bist, dass dein Arbeitsplatz bzw. die Arbeit nicht den richtlinien entspricht, musst du dich an deinen AG wenden. an sonst keinen. im zweifelsfall noch die aufsichtsbehörde. aber nicht an einen bzw. deinen arzt. das von ihm falsch ausgestellte bv kann vom AG angezweifelt werden dann musst DU alles zurückzahlen und der arzt hängt mit drin. daher wende dich an deinen AG. du musst dich am besten jtzt schon arbeitslos melden . je früher desto besser. bzw. der AA sagen, wie lange du hausfrau sein möchtest. E,ternzeit gibt es ohne arbeitgeber nicht. das Elterngeld erhälst du solange, wie du es dir auszahlen lässt. entweder ein jahr voll oder zwei jahre halb.


Mitglied inaktiv

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Nur leider wird auf der Arbeit nicht so auf mich geachtet, wie es eigentlich sein sollte. Wenn das so ist, dann such dir deine Gefährdungsbeurteilung raus, streich alle die Punkte an, wo es mit der Umsetzung hapert und nimm das Gesprächsangebot mit der/dem Vorgesetzten wahr, das dir zugesichert worden ist. Und dann werden diese Punkte geregelt, so wie es eigentlich von vornherein sein sollte. Es ist dein verbrieftes Recht, so lange Nachbesserungen zu fordern, bis die Tätigkeit mutterschutzrechtlich ok ist. Es ist allerdings auch deine Pflicht, deine Arbeitsleistung zu erbringen. Das sollte genauso selbstverständlich sein, wie das Gehalt auf deinem Konto selbstverständlich drauf kommt.


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