Rebeccak
Guten Abend, ich Stelle kurz meine Situation dar.
Ich bin 24 Jahre alt und zum 2. mal schwanger. Ich habe im Oktober 2018 meine Ausbildung beendet und bei meiner Arbeitsstelle mit einem befristeten Jahresvertrag angefangen.
Mein ET ist Mitte Juni.
Meine Frage wäre jetzt also:
1. Wie lange bekomme ich das Elterngeld von 67% meines Lohnes? Bekomme ich eine andere Summe sobald mein Vertrag im Oktober 19 ausläuft? Ab wann muss ich mich arbeitslos melden?
2. Ich arbeite als Pflegefachkraft in einem Altenheim und ich habe kein Beschäftigsverbot von meinem Arbeitgeber bekommen sondern muss weiterarbeiten. Nur leider wird auf der Arbeit nicht so auf mich geachtet, wie es eigentlich sein sollte :/
Wenn ich nun ein Beschäftigungsverbot von meinem Arzt bekommen würde, wie würde sich das auf meinem Lohn auswirken? Bekomme ich den Durchschnitt von dem Gehalt der letzten 3 Monate vor der Schwangerschaft oder den Durchschnitt meines "Ausgelernten Gehalts" ?
Vielen Dank schonmal, Liebe Grüße, Rebecca
Hallo, 1. Ob Sie einen Arbeitsplatz haben oder nicht hat mit dem Elterngeld nicht zu tun. Sie bekommen es ganz normal bis zum ersten Monat, wenn Sie Basis-Elterngeld beantragen. Arbeitslosengeld können Sie parallel nicht bekommen, da Sie ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Das geht erst danach. 2. Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsprüfung durchführen. Er muss Sie dann im Zweifel umsetzen bzw. so beschäftigen, dass keine Gefährdung für Mutter und Kind vorliegen. Wenn Sie meinen, dass er dies nicht angemessen tut, müssen Sie das Gewerbeaufsichtsamt einschalten. Der Frauenarzt ist hier der falsche Ansprechpartner. Liebe Grüße NB
mellomania
da es um deinen arbeitsplatz geht, DARF der arzt überhaupt kein bv ausstellen! das MUSS der AG machen. und wenn dein arbeitsplatz den mutterschutzrichtlinien entspricht, arbeitest du, wie alle andren auch, bis zum mutterschutz bzw. Ende deines Vertrages weiter. wenn du der meinung bist, dass dein Arbeitsplatz bzw. die Arbeit nicht den richtlinien entspricht, musst du dich an deinen AG wenden. an sonst keinen. im zweifelsfall noch die aufsichtsbehörde. aber nicht an einen bzw. deinen arzt. das von ihm falsch ausgestellte bv kann vom AG angezweifelt werden dann musst DU alles zurückzahlen und der arzt hängt mit drin. daher wende dich an deinen AG. du musst dich am besten jtzt schon arbeitslos melden . je früher desto besser. bzw. der AA sagen, wie lange du hausfrau sein möchtest. E,ternzeit gibt es ohne arbeitgeber nicht. das Elterngeld erhälst du solange, wie du es dir auszahlen lässt. entweder ein jahr voll oder zwei jahre halb.
Mitglied inaktiv
Nur leider wird auf der Arbeit nicht so auf mich geachtet, wie es eigentlich sein sollte. Wenn das so ist, dann such dir deine Gefährdungsbeurteilung raus, streich alle die Punkte an, wo es mit der Umsetzung hapert und nimm das Gesprächsangebot mit der/dem Vorgesetzten wahr, das dir zugesichert worden ist. Und dann werden diese Punkte geregelt, so wie es eigentlich von vornherein sein sollte. Es ist dein verbrieftes Recht, so lange Nachbesserungen zu fordern, bis die Tätigkeit mutterschutzrechtlich ok ist. Es ist allerdings auch deine Pflicht, deine Arbeitsleistung zu erbringen. Das sollte genauso selbstverständlich sein, wie das Gehalt auf deinem Konto selbstverständlich drauf kommt.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich finde die Infobroschüren zu o.g. Themen oft etwas unverständlich, weshalb ich etwas ratlos bin und mehrere Fragen habe. 1. Wenn ich mich für zwei Jahre Elternzeit entscheide, muss mein Arbeitgeber dann zustimmen, wenn ich im zweiten Jahr einige Stunden arbeiten möchte? Und muss ich die Zahl der Stunden schon jetzt festle ...
Hallo Frau Bader, meine Frau hat am 1.4.2010 unser erstes Kind geboren. Elterngeld hat sie 12 Monate bezogen. Die Elternzeit geht bis zum 31.3.2013. Am 15.7.2013 ist der vorraussichtliche Entbindungstermin unseres 2. Kindes. Heute hat sie ein Beschäftigungsverbot von der Frauenärztin bekommen. Dieses haben wir bei der Krankenkasse eingereicht. Wir ...
Hallo, ich habe eine Frage zum Elterngeld. Ich bin seit dem 3. Monat im Beschäftigungsverbot und habe jetzt, wo ich keine Zulangen mehr bekomme, finanzielle Einbußen. Es wird keine Schichtzulage mehr gezahlt. Da ich Krankenschwester bin und diese Zulagen regelmäßig bekomme, wurden sie beim letzten Elterngeld mitberechnet. Wie wirkt sich das je ...
Hallo Fr. Bader, Ich befinde mich mit meinem ersten Kind in 2jähriger Elternzeit. In Mutterschutz war ich seit dem 18.10.15 / EZ seit Feb.'16 Davor hatte ich Beschäftigungsverbot und habe bis MS mein normales Gehalt gekriegt, woraus mein Elterngeld ausgerechnet wurde. Mein Mann und ich wünschen uns noch Kinder. Da wir das gut planen können wan ...
Hallo Fr. Bader, ich habe ein Beschäftigungsverbot während der Stillzeit für das erste Lebensjahr meines Kindes bekommen. Mein Mann hat 4 Monate Elterngeld genommen, und ich wollte für den 13. und 14. Lebensmonat Elterngeld beantragen. Darf ich das? Oder wird das aufgrund des BVs gezahlte Gehalt als Elterngeld angerechnet? Vielen Dank
Guten Tag, meine Zwillinge sind mittlerweile 4,5 Jahre alt. Nach der Geburt der Kinder habe ich 2 Jahre Elternzeit genommen. Danach habe ich wieder Teilzeit gearbeitet. Nun möchte ich gerne nochmals Elternzeit nehmen. Allerdings möchten wir auch ein drittes Kind bekommen. Meine Fragen dazu sind folgende: 1.) wenn ich beispielsweise 12 Monate ...
Sehr geehrte Frau Bader, seit dem 01.05.2025 hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. In dem Zeitraum des vorläufigen Verfahren wurden auch bereits die 3 Monate Insolvenzgeld genutzt. Mit dem 01.10.2025 wurde das Verfahren nun offiziell eröffnet in ich freigestellt mit der mündlichen Info, dass die freigestellten Mitarbeiter kein Gehalt meh ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich wollte Sie fragen, ob Sie mir sagen können, ob mein Partner eventuell Anspruch auf Elterngeld hat? Genauer: Ich als Mutter, werde Basiselterngeld beziehen und die volle Elternzeit in Anspruch nehmen. Dennoch wollten mein Partner und ich den ersten Monat gerne gemeinsam Elternzeit verbringen (danach ich allein ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin jetzt über 5 jahren hier in Deutschland, tätig als Kinderkrankenpfleger in einen Krankenhaus. Mir würde jetzt das Elterngeld abgelehnt, weil mein Aufenthaltserlaubnis bis Juni 2026 gültig ist (es war gultig für 3 Jahre) und mein 2. EZ Monat erst im Juli 26 stattfindet. Kann ich da jetzt was machen außer versuc ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich seit Mitte September 2025 im Krankenstand und beziehe seit 2 Wochen Krankengeld. Wie lange meine AU noch gegeben ist, ist nicht absehbar. Nun betreue ich seit einer Woche meinen 4-monatigen Enkelsohn, weil die Eltern nicht in der Lage sind. Das Jugendamt möchte, dass ich die Betreuung weiterhin absichere u ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
- Kita Absage
- Neues Elterngeldbemessungsgrenze
- Vernachlässigung