Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 9. Woche schwanger und mir wurde gekündigt wegen Betriebsstilllegung. Ich habe dagegen Einspruch erhoben da die Kündigung nicht genehmigt war. Da ich seit 10 Jahren in dem Betrieb tätig war habe ich auch eine Kündigungsfrist von 4 Monaten. Die Genehmigung ist zur Zeit noch nicht durch also müsste sich ja auch meine Kündigungsfrist dementsprechend nach hinten verschieben. So gesehen müsste der Arbeitgeber mir ja das Gehalt bis ungefähr April zahlen. Mutterschutz geht bei mir am 20. Mai an. Meine Frage ist nun wenn der Arbeitgeber sich weigert das Gehalt noch zu zahlen und ich mich arbeitslos melden muss wird das ALG1 auf das Elterngeld angerechnet? Wenn nicht entstehen mir ja ziemliche Einbußen. Sollte ich in so einem Fall die Kündigung noch einmal anfechten falls die Kündigungsfristen nicht eingehalten werden. Muss ehrlich sagen dass mich die ganze Situation überfordert. Kann seit Wochen deswegen nicht mehr richtig schlafen. Vielen Dank schonmal im Voraus für Ihre Antwort.
von Gitti75 am 26.11.2013, 02:57