Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie bekomme ich volles Elterngeld fürs 2.Kind?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Wie bekomme ich volles Elterngeld fürs 2.Kind?

Lotte89

Beitrag melden

Hallo, unser 1. Kind ist am 27.1.2016 geboren. Für die ersten 6 Monate (27.1-26.7.16) bekomme ich normales Elterngeld. Bis zum 22. Lebensmonat werde ich dann Teilzeit arbeiten und Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus erhalten, also vom 27.7.16-26.11.2017. Wir hätten gerne ein zweites Kind, jedoch sind wir auf das Geld angewiesen und möchten gerne wissen, wann man am besten mit dem 2.Kind schwanger werden sollte, um das volle Elterngeld zu bekommen. Bei der Elterngeldstelle wurde mir gesagt, dass die ersten 14 Monate des 1. Kindes nicht mitgezählt werden. Aber sicher waren die sich damit auch nicht. Dann muss ich also wieder schwanger sein, sobald unser 1. Kind 14 Monate alt ist? Ich würde am liebsten so arbeiten wie geplant und dann wenn mein Elterngeld plus zu Ende geht erst wieder schwanger werden. Aber dann werde ich von den 12 Monaten Elterngeld plus die 65 Prozent meines Gehaltes für das Elterngeld des 2. Kindes erhalten, oder? Ich hoffe, Sie können mir helfen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Wenn Kind 1 höchstens 14 Mo. nach Kind 1 geboren wird ODER 2. Wenn Sie mind. 12 Mo. wieder VZ gearbeitet haben Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Ne, von den 12 Monaten Teilzeitgehalt dann. Wenn Du das gleiche Elterngeld wie beim ersten Kind willst, dann müsstest Du erst wieder Vollzeit arbeiten, dann so schwanger werden, dass Du bis zum neuen Mutterschutz wieder auf 12 Monate Einkommen kommst.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn Du für das 2te Kind genauso viel Elterngeld willst wie für Kind 1, dann muss Kind 2 geboren werden wenn Kind 1 etwa 15 Monate alt ist. Etwa wegen Mutterschutz und auch dem Geschwisterbonus. Kommt Kind2 erst später dann wird das Elterngeld geringer ausfallen, je nachdem wann Kind2 geboren wird. Oder du müsstest dazwischen wieder Vollzeit arbeiten gehen. Wie hoch dann Elterngeld für Kind2 ausfällt hängt davon ab wie viele Monate von vor Kind 1 genommen werden können und wie viele durch vom Teilzeitgehalt. Das Elterngeld im ersten Jahr wird ausgeklammert, das was im zweiten Jahr gezahlt wird eben nicht.


Lotte89

Beitrag melden

Warum denn bis das 1. Kind 14 Monate ist? Ich dachte 12 Monate?


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Weil der Mutzerschutz ausgeklammert wird. Ganz korrekt muss Kind 2 kommen bis Kind 1 13,5 Monate ist. Aufgerundet ja nach Monat.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ladies and Gentlemen I have been employed in Germany since March 2023. My daughter was born on April 25, 2025. My maternity leave began on March 13, 2025, and is scheduled to last until June 19, 2025. However, my employer has offered a voluntary severance package that provides for a mutually agreed termination of employment with severance pa ...

Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...

Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen?  Vielen Dank

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.)  Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...

Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...