Lotte89
Hallo, unser 1. Kind ist am 27.1.2016 geboren. Für die ersten 6 Monate (27.1-26.7.16) bekomme ich normales Elterngeld. Bis zum 22. Lebensmonat werde ich dann Teilzeit arbeiten und Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus erhalten, also vom 27.7.16-26.11.2017. Wir hätten gerne ein zweites Kind, jedoch sind wir auf das Geld angewiesen und möchten gerne wissen, wann man am besten mit dem 2.Kind schwanger werden sollte, um das volle Elterngeld zu bekommen. Bei der Elterngeldstelle wurde mir gesagt, dass die ersten 14 Monate des 1. Kindes nicht mitgezählt werden. Aber sicher waren die sich damit auch nicht. Dann muss ich also wieder schwanger sein, sobald unser 1. Kind 14 Monate alt ist? Ich würde am liebsten so arbeiten wie geplant und dann wenn mein Elterngeld plus zu Ende geht erst wieder schwanger werden. Aber dann werde ich von den 12 Monaten Elterngeld plus die 65 Prozent meines Gehaltes für das Elterngeld des 2. Kindes erhalten, oder? Ich hoffe, Sie können mir helfen.
Hallo, 1. Wenn Kind 1 höchstens 14 Mo. nach Kind 1 geboren wird ODER 2. Wenn Sie mind. 12 Mo. wieder VZ gearbeitet haben Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ne, von den 12 Monaten Teilzeitgehalt dann. Wenn Du das gleiche Elterngeld wie beim ersten Kind willst, dann müsstest Du erst wieder Vollzeit arbeiten, dann so schwanger werden, dass Du bis zum neuen Mutterschutz wieder auf 12 Monate Einkommen kommst.
Mitglied inaktiv
Wenn Du für das 2te Kind genauso viel Elterngeld willst wie für Kind 1, dann muss Kind 2 geboren werden wenn Kind 1 etwa 15 Monate alt ist. Etwa wegen Mutterschutz und auch dem Geschwisterbonus. Kommt Kind2 erst später dann wird das Elterngeld geringer ausfallen, je nachdem wann Kind2 geboren wird. Oder du müsstest dazwischen wieder Vollzeit arbeiten gehen. Wie hoch dann Elterngeld für Kind2 ausfällt hängt davon ab wie viele Monate von vor Kind 1 genommen werden können und wie viele durch vom Teilzeitgehalt. Das Elterngeld im ersten Jahr wird ausgeklammert, das was im zweiten Jahr gezahlt wird eben nicht.
Lotte89
Warum denn bis das 1. Kind 14 Monate ist? Ich dachte 12 Monate?
Sternenschnuppe
Weil der Mutzerschutz ausgeklammert wird. Ganz korrekt muss Kind 2 kommen bis Kind 1 13,5 Monate ist. Aufgerundet ja nach Monat.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich hätte eine Frage bezüglich des Elterngeldes. Ich würde die ersten 2 Monate Mutterschaftsgeld beziehen d.h Basis Elterngeld und mein Mann im ersten Monat auch Basiselterngeld. Danach würde ich 20 Monate Elterngeld plus beziehen. Mein Mann würde dann gerne noch 2 Monate Elterngeld plus beziehen. Z.B. im 14 LM und 18 L ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein AG hat während des Elterngeld Plus mein Teilzeitgehalt fehlerhaft überzahlt. Mir konnte dieser Fehler nicht auffallen. Einen Monat nach Beendigung der Eltergeld Plus Zahlung wurde die Rückzahlung des überzahlten Gehaltes in Raten veranlasst. Durch die überhöhte Gehaltszahlung während der Elterngeld-Plus-Zahlung ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin alleinerziehend und habe die 4 Partnerschaftsbonusmonate 25 Stunden gearbeitet und danach wieder EG plus bezogen und 15 Stunden gearbeitet, damit mir das Elterngeld nicht gekürzt wird. (Ich musste zwischendurch schon einmal 20 Euro zurückzahlen, da ich "zuviel" verdient habe während EG Plus) Nun habe ich nach Ei ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe Elterngeldplus fur erstes Kind von 22.07.2022 bis 22.05.2024 bezogen.Seit Mai 2024 war ich im BV geschickt.Jetzt habe ich Elterngeld basic genommen und zwar meine Bemesungzeitraum wurde von 01.11.2023 bis 31.10.2024 genommen.Ich habe dopelt wenig bekommen als mit meines erstes Kind.Kann ich eine Beschwerde einl ...
Hallo Frau Bader, ich würde gerne ab September wieder ein paar Stunden als Lehrerin geben und würde dafür in den Bezug von ElterngeldPlus wechseln. Jetzt ist nur die Frage, mit wie viele Stunden ich wieder einsteige, damit mir nicht so viel gekürzt wird. Was ich bisher heruas gefunden habe ist, dass man bis 1325€ netto Zuverdienst keinen Abzug ...
Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot. Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt. Eigentlich war ...
Ladies and Gentlemen I have been employed in Germany since March 2023. My daughter was born on April 25, 2025. My maternity leave began on March 13, 2025, and is scheduled to last until June 19, 2025. However, my employer has offered a voluntary severance package that provides for a mutually agreed termination of employment with severance pa ...
Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...
Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen? Vielen Dank
Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ? Danke und viele Grüße
Die letzten 10 Beiträge
- Nachträgliche Gehaltserhöhung während Mutterschutz
- Urlaubsberechnung
- Neue Ausbildung aber vor Beginn Schwanger
- Was passiert mit der (zugewiesenen) Ehewohnung nach der Scheidung? (Mietverhältnis)
- Kündigungsfrist
- Umzug in Mutterschutz/Elternzeit
- Längere Lücke in Lebenslauf als Grund für Arbeitslosigkeit
- früher von der Arbeit weg wegen "Kind krank": Gehalt an diesem Tag?
- Umgang bei größerer Entfernung/pflegebedürftige Oma
- Umgangsverfahren gegen Kinderwille