Lara1985
Hallo Frau Bader, meine Zwillinge sind im Jahr 2012 geboren. Ich habe vorher Vollzeit gearbeitet hab dann drei Jahre Elternzeit genommen und habe dann im letzten Jahr 2015 im Oktober gleich nach Beendigung der Elternzeit war ich krankgeschrieben und bin bis jetzt immer noch krankgeschrieben wegen Depressionen. Mein Arbeitgeber hat mir sechs Wochen ganz normal mein Gehalt bezahlt und mich danach gekündigt. Ab Dezember 2015 habe ich Krankengeld bekommen bis jetzt. Zwischenzeitlich wurde ich aber während des Krankengeldes schwanger im Februar 2016. Ich habe Oktober entbunden und mutterschaftsgeld von der Krankenkasse bekommen. Ich bin aber weiterhin Lückenlos krankgeschrieben. 1.Würde ich Arbeitslosengeld +300€ elterngeld bekommen? Wenn nicht Was muss ich denn machen um überhaupt die 300€ Elterngeld zubekommen? Kann das arbeitslosengeld nicht ruhen bis das elterngeld fertig ist?Und ich danach noch ein Jahr Arbeitslosengeld bekomme? Ich bitte um Hilfe wie ich weiter vorgehen kann..
Hallo, EG ja, den Mindestbetrag. ArbGeld 1 nein, Sie stehen ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Die 300€ bekommt jeder. Arbeitslosengeld kannst Du erst bekommen wenn Du dem Arbeitsmarkt auch wieder zur Verfügung stehst. Wird dann fiktiv berechnet.
Lara1985
Ich möchte dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, deswegen frage ich ob ich Elterngeld und Arbeitslosengeld zusammen erhalten könnte? Hätte ich dann immer noch Nachteile wird das dann trotzdem fiktiv berechnet ? Oder Kann das Arbeitslosengeld ruhen wenn ich nach den 14 Monaten Elterngeld dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe?
Lara1985
???
Lara1985
Warum bekomme ich meine ganzen Fragen nicht beantwortet 😔
Sternenschnuppe
Bist Du dann gesund und arbeitsfähig? Wie viele Stunden kannst Du in der Woche arbeiten und kannst Du Kinderbetreuung nachweisen? Wieso planst Du denn mit ALG zwingend. Es ist doch genug Zeit Arbeit zu suchen.
Lara1985
Jetzt bin ich noch krankgeschrieben,aber wenn es mir besser geht möchte ich ja arbeiten besser gesagt dem Arbeitsamt zur Verfügung stehen. Deswegen frage ich nach um nicht benachteiligt zu werden.. meine schwiegermutter wird dann auf den kleinen aufpassen. Bekomme ich Arbeitslosengeld voll? Also die 67% wenn ich in den nächsten Wochen arbeiten gehe? Und werde ich dann zusätzlich Elterngeld bekommen? Oder geht das nicht?
Lara1985
Wenn es mir doch nicht gut geht, kann dann das Arbeitslosengeld für die 14 Monate ruhen? wenn es mir doch nicht gut geht, kann dann das Arbeitslosengeld für die 14 Monate ruhen so dass ich das dann später nach den 14 Monaten bekommen das auch gehen
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