sonnenstaub
Hallo Unser Sohn ist am 7.1.2014 geboren. Bei der Vaterschaftsanerkennung überrollte die Beamte mich dann mit der Frage nach dem gemeinsamen Sorgerecht. Eigentlich war klar, daß es wie bei unserem älteren Kind bei mir liegen sollte. Durch sie Überrumpelung wär der Vater davon sehr begeistert und ich wollte ihn nicht in der Öffentlichkeit bloß stellen. Jetzt liegt mir diese Entscheidung schwer im Magen und ich will sie rückgängig machen. Wie geh ich dabei vor? Was benötige ich dafür Für alle Antworten bedanke ich mich im Voraus!
Hallo, das sieht ganz schlecht aus. Das hätten Sie direkt ablehnen müssen, jetzt geht es gegen den Willen des KV nahezu gar nicht. Schon gar nicht nach so kurzer Zeit. Da müssen wesentliche Gründe der Kindeswohlgefährdung genannt werden, die erst nach dem Antrag aufgetreten sind. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Indem Du nachweisen kannst dass er das Kindeswohl gefährdet. Seid ihr noch zusammen ? Was sind denn Deine Gründe ?
Mitglied inaktiv
Bedenken solltest Du auch eines, wenn keine Gründe dagegen sprechen, benötigt er eh Deine Einwilligung nicht. Er hätte das gemeinsame Sorgerecht also eh recht leicht beantragen können - wenn er das will. Stell Dir auch die Frage, warum liegt Dir diese Entscheidung so schwer im Magen? Das gemeinsame Sorgerecht wird oft völlig überbewertet.
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